Verkauf von Grundstücken im so genannten Konzern Stadt

Personen

Fraktionsantrag
Rat: 29.08.2018

Beratungsgegenstand:
Verkauf von Grundstücken im so genannten Konzern Stadt

Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt beschließt:

Der Rat bittet den Oberbürgermeister in seiner Funktion als Gesellschafter der städtischen Beteiligungsgesellschaften, gemeinsam mit den Gesellschaftern der Beteiligungsgesell­schaften mit anteiliger kommunalen Beteiligung gemeinsam mit den Aufsichtsratsmitgliedern im Benehmen mit den Geschäftsführungen und Vorständen der genannten Beteiligungs­gesellschaften darauf hinzuwirken, dass Grundstücke im „Konzern Stadt“, die im Eigentum von den Beteiligungsgesellschaften stehen, bei einem Verkauf zuerst der Stadt zum Ankauf anzubieten sind. Der Rat der Stadt trifft dann dazu die weiteren Entscheidungen.

Begründung:
Erfolgt mündlich.  

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Aus dem Protokoll der Ratssitzung am 29.08.2018

Ratsherr Dr. Schlegelmilch verweist auf einen Ratsbeschluss aus dem Jahr 2017 „Zukunft der städtischen Wohnungsbauunternehmen“, in dem es inhaltlich um die Liegenschaftsverwaltung und dem Zusammenspiel der Wohnungsbaugesellschaften und der EWMG ging.

Ratsfrau Brombeis stellt den Geschäftsordnungsantrag, den Fraktionsantrag in den nächsten Rat zu schieben, mit der Bitte an den Oberbürgermeister, zur prüfen, ob dieser Antrag sich durch den Beschluss den Ratsherr Dr. Schlegelmilch in seinem Wortbeitrag erwähnt hatte erledigt habe.

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag von Ratsfrau Brombeis:

Mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

Ratsherr Sasserath erweitert den originären Antrag der Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen auf Vorschlag von Ratsfrau Stephan im vorletzten Satz wie folgt (siehe Fettdruck):

„Der Rat beschließt:

Der Rat bittet den Oberbürgermeister in seiner Funktion als Gesellschafter der städtischen Beteiligungsgesellschaften, gemeinsam mit den Gesellschaftern der Beteiligungsgesell­schaften mit anteiliger kommunalen Beteiligung gemeinsam mit den Aufsichtsratsmitgliedern im Benehmen mit den Geschäftsführungen und Vorständen der genannten Beteiligungs­gesellschaften darauf hinzuwirken, dass Grundstücke im „Konzern Stadt“, die im Eigentum von den Beteiligungsgesellschaften stehen, bei einem Verkauf zuerst der Stadt und den Beteiligungsgesellschaften zum Ankauf anzubieten sind. Der Rat der Stadt trifft dann dazu die weiteren Entscheidungen.“

Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

Schreibe einen Kommentar