Verfügbarkeit von Sporthallen während der Sommerferien

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Anfrage von Ulla Schmitz im Ausschuss für Schule und Bildung am 17.06.2025

Wir haben folgende Anfrage zu der Verfügbarkeit von Sporthallen für Bewegungsangebote in den Offenen Ganztagsschulen (OGS) während der Sommerferien:

1. Sind der Verwaltung Fälle bekannt, in denen Bewegungsangebote in der OGS während der Sommerferien aufgrund von Hallenschließungen nicht durchgeführt werden können?

2. Haben Grundschulen bzw. OGS-Einrichtungen grundsätzlich die Möglichkeit, in den Ferien auf Sporthallen zuzugreifen – wenn auch diese offiziell geschlossen sind?

In den Sommerferien sind viele OGS-Einrichtungen geöffnet und bieten den Kindern unter anderem Bewegungsangebote an, die für ihre Gesundheit, Integration und Entwicklung wichtig sind. Gleichzeitig sind in dieser Zeit regelmäßig Sporthallen wegen Wartungs- oder Reinigungsarbeiten geschlossen. Es sollte sichergestellt sein, dass durch organisatorische oder bauliche Maßnahmen keine sinnvollen Bewegungsangebote verhindert werden – insbesondere nicht in sozial benachteiligten Stadtteilen.

Antwort der Verwaltung vom 11.07.2025

Sehr geehrte Frau Schmitz,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Im Zusammenhang mit der Nutzung von Sporthallen durch Offene Ganztagsschulen während der
Sommerferien sind der Verwaltung vereinzelt Rückmeldungen aus der Vergangenheit bekannt, wo
nach Bewegungsangebote aufgrund vorübergehender Hallenschließungen nicht stattfinden konnten. Als Gründe wurden unter anderem Reinigungs-, Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen genannt.

Grundsätzlich besteht seitens der Schulen bzw. OGS-Träger ein Interesse an einer verlässlicheren
Nutzung von Turnhallen auch in den Ferienzeiten. Vereinzelt kommen bei 40.60 Nachfragen nach
einer Nutzung an (für die anstehenden Sommerferien z.B. durch die OGS Pahlkestraße). In diesem
Zusammenhang ist positiv hervorzuheben, dass in Kooperation mit dem Stadtsportbund ein Qualifizierungsangebot für OGS-Mitarbeitende entwickelt wurde, das darauf abzielt, Bewegungsangebote in Turnhallen künftig stärker in eigener Verantwortung umzusetzen. Die Resonanz auf dieses Angebot ist sehr hoch, was den Bedarf unterstreicht.

Die Turn- und Sporthallen sind grundsätzlich in den ersten vier Wochen der Sommerferien geschlossen und in dieser Zeit finden die oben genannten und notwendigen Maßnahmen des gmmg
statt. Da nicht genau vorhergesagt werden kann, wann die Arbeiten erfolgen, können für diesen
Zeitraum auch keine offiziellen Genehmigungen ausgesprochen werden. Nach vorheriger Abstimmung mit dem gmmg könnten einzelne Schulen die Hallen evtl. nutzen, dann aber in Eigenregie und ohne Reinigungsleistungen.

Vor diesem Hintergrund erscheint eine erweiterte Nutzung der Sporthallen für OGS-Angebote in
den Ferien pädagogisch und organisatorisch sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

Christiane Schüßler, Beigeordnete

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