Unterbringung von barrierefreien Verwaltungseinheiten im Rathaus

Personen

Fraktionsantrag
Hauptausschuss: 29.03.2017
Rat: 06.04.2017

Beratungsgegenstand:
Unterbringung von barrierefreien Verwaltungseinheiten für Menschen mit Inklusionsbedarf

Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat beschließt:

1. Der Oberbürgermeister wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass barrierefreie Räumlichkeiten in der Stadtverwaltung Mönchengladbach vorrangig zur Unterbringung solcher Verwaltungseinheiten dienen, die von Menschen mit Inklusionsbedarf genutzt werden.

2. Der Oberbürgermeister wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass die barrierefrei erreichbaren Räume im Rathaus Rheydt, die durch den Umzug in das Vitus-Center frei geworden sind, zur Unterbringung solcher Verwaltungseinheiten genutzt werden, die von Menschen mit Inklusionsbedarf genutzt werden; hierzu gehören speziell die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII und Bereiche des Jugendamtes.

Begründung:
Die Herstellung von Barrierefreiheit des städtischen Verwaltungsgebäudes am Neumarkt 2 im Jahr 2012 ist als großer Fortschritt, auf dem Weg das Rathaus Rheydt an den Anforderungen der UN-Charta zur Inklusion anzupassen, zu werten. Bekanntlich gehört die Bundesrepublik Deutschland zu den unterzeichnenden Staaten dieser Charta der Vereinten Nationen.

Unter dem Einsatz beträchtlicher öffentlicher Steuermittel wurde neben der Rampe am Neumarkt eine behindertengerechte Toilettenanlage errichtet. Die Rampe ermöglicht es erstmalig Menschen mit Inklusionsbedarfen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind, in das Verwaltungsgebäude Am Neumarkt und von dort in das Rathaus Rheydt und das Karstadtgebäude zu gelangen.

Der barrierefreie Umbau stellte für Menschen mit Inklusionsbedarfen die Erreichbarkeit der Pass- und Meldestelle, des Standesamtes, die Räumlichkeiten der Ausländerbehörde in der ersten Etage, des Ratssaales und entlang des Kettensaales über die Brücke den Zugang zu Bereichen der Bauverwaltung über dem Karstadtgebäude her.

Viele Bereiche des Bürgerservices der Stadtverwaltung sind seit dem Jahr 2016 sukzessive in das Vitus-Center nach Mönchengladbach umgezogen. Dazu gehört auch die städtische Ausländerbehörde aus dem Rathaus Rheydt. Gerade war der Tagespresse zu entnehmen, dass das bisherige Standesamt am Balderich ebenfalls dorthin zieht.

Die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) im Rathaus Rheydt befindet sich seit Jahrzehnten in im Hinblick auf Barrierefreiheit gänzlich ungeeigneten Räumen.  Dieser Zustand ist besonders ärgerlich, weil die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit nach dem SGB XII für viele Menschen, die in ihrer Bewegungsfreiheit auf Grund ihres Alters oder in Folge von Schwerbehinderung stark eingeschränkt sind, eine besonders wichtige Anlaufstelle darstellt.

Vor dem Hintergrund dieser Ausgangssituation ist nachvollziehbar, dass die Verantwortlichen der Stadtverwaltung Mönchengladbach den Freizug von barrierefrei erreichbaren Räumlichkeiten im Verwaltungsbereich des Rathauses Rheydt umgehend dazu nutzen, dort solche Verwaltungseinheiten unterzubringen, auf die Menschen angewiesen sind, die Barrierefreiheit benötigen. Die dortige Unterbringung der Grundsicherung nach dem SGB XII liegt von daher hier auf der Hand. Aber auch Bereiche des Jugendamtes zählen hierzu.

Nun soll dies aber gerade nicht der Fall sein. Vielmehr ist geplant, die städtische Verkehrsplanung als Teil der Bauplanung in den barrierefreien ehemaligen Räumen des Ausländeramtes auf der 1. Etage des Ratshauses Rheydt unterzubringen. Diese Räume sind aber über den Neumarkt bzw. das Foyer im Rathaus Rheydt und von dort über einen Aufzug barrierefrei zu erreichen. Von daher befremdet die Absicht einer Unterbringung der Verkehrsplanung in diesen Räumen. Es ist nicht zu erkennen, wodurch sich die Absicht begründen lässt.

Nach Informationen ist es so, dass die geltende Rechtslage bestimmt, in öffentlichen Gebäuden vorrangig barrierefreie Räume solchen Nutzerinnen und Nutzern zugänglich zu machen, die auf Grund ihrer Einschränkungen einen besonderen Inklusionsbedarf haben. Diese Notwendigkeit ist für die Verkehrsplanung im Vergleich mit der Grundsicherung nach dem SGB XII nicht zu erkennen.

Räume, die barrierefrei sind, sollten vorrangig an solche Bevölkerungsgruppen adressiert werden, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind. Auch sind die Behindertenverbände in der Stadt Mönchengladbach im Vorfeld der Umsetzung solcher Planungen seitens der Stadtverwaltung zu beteiligen.  

Der Rat der Stadt Mönchengladbach sollte den Bedürfnissen von Menschen mit Inklusionsbedarf in Mönchengladbach eine vorrangige Option einräumen.

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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