Interessenbekundungsverfahrens zur Teilnahme der Stadt Mönchengladbach am Bundesprogramm „Demokratie leben“

Personen

Fraktionsantrag
Hauptausschuss: 29.03.2017
Rat: 06.04.2017

Beratungsgegenstand
Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens zur Teilnahme der Stadt Mönchengladbach am Bundesprogramm „Demokratie leben“ und gleichzeitige Beauftragung der Theo-Hespers-Stiftung e.V. mit der Wahrnehmung des Verfahrens für die Stadt.

Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat beschließt:

Der Oberbürgermeister leitet umgehend ein Interessenbekundungsverfahren zur Teilnahme der Stadt Mönchengladbach am Bundesprogramm „Demokratie leben“ ein. Vor dem Hintergrund der mangelnden personellen Ressourcen der Stadtverwaltung wird die Theo-Hespers-Stiftung e.V. mit der Wahrnehmung des Verfahrens für die Stadt Mönchengladbach beauftragt. 

Begründung:
Seit dem Bekunden der Fraktionen, nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen im Zusammenhang mit einer möglichen Interessebekundung der Stadt Mönchen­gladbach im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“ im Programmteil „Partnerschaft für Demokratie“ hatte die Theo-Hespers-Stiftung e.V. nach Darstellung ihres Vorsitzenden Ferdinand Hoeren die weitere Entwicklung mit Interesse verfolgt. In der Ratsvorlage 1678/IX war zum Thema u.a. ausgeführt worden:

… „Im Hinblick auf eine Stärkung des zivilgesellschaftlichen, ehrenamtlichen Engagements und der Nutzung von Synergieeffekten kann das Thema Bündnis gegen Rassismus aus Sicht der Verwaltung etwa in die Arbeit des Mönchengladbacher Bündnis: „Aufstehen: Für Menschenwürde – Gegen Rechtsextremismus“ über eine entsprechende Leistungsvereinbarung eingebettet werden“.

In einem Schreiben des Oberbürgermeisters vom 2. Februar 2017 an die Fraktionen wird ausgeführt, dass der Verwaltungsvorstand wegen mangelnder personeller und finanzieller Ressourcen die Abgabe einer Interessebekundung nicht empfehle und dem Oberbürgermeister dazu auch kein gemeinsamer Vorschlag der Fraktionen vorliege. Hierzu teilte der Vorsitzende der Theo-Hespers-Stiftung, die wie die Geschäfte des Mönchengladbacher Bündnis: „Aufstehen: Für Menschenwürde – Gegen Rechtsextremismus“ seit nunmehr 16 Jahren führt, den Fraktionen mit, er wolle Letztgenannte ermutigen, den Weg für eine Interessebekundung frei zu machen. Den von Oberbürgermeister und Verwaltungsvorstand vorgetragenen Bedenken stellte Ferdinand Hoeren folgende Argumentation entgegen:

…“- Die bei der Verwaltung erforderlichen personellen Ressourcen (0,5 Stellenanteile) müssen, wie die Fachministerin in einem Ihnen vorliegenden Schreiben an Frau MdB Yüksel mitteilt, nicht zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Im Schreiben ist dargestellt, wie diese Programmanforderung ohne zusätzliche Personalkosten erfüllt werden kann.

– Die ab dem zweiten Programmjahr erforderlichen Eigenmittel in Höhe von 5000 € können durch Sponsoren eingeworben werden. …“

Da die personellen Kapazitäten für die Erarbeitung eines Interessebekundungsantrags bei der Verwaltung offenkundig nicht vorhanden sind, hatte die Theo-Hespers-Stiftung e.V. unter Zuhilfenahme der im Bündnis vorhandenen Kompetenzen den Interessebekundungsantrag soweit er inhaltlich begründet werden muss, voll umfänglich – also unterschriftsreif – vorbereitet und dem Oberbürgermeister sowie den Fraktionen vorgelegt. Somit wäre trotz der von der Stadt noch auszufüllenden formalen Angaben im Interessebekundungsantrag eine Abgabe einer Interessebekundung durch den Oberbürgermeister – unter Beachtung der geltenden Fristen – möglich.

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen                                

Dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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