Anfrage von Karl Sasserath an den Oberbürgermeister am 26.01.2017
Die Stadt Mönchengladbach ist im Rahmen des Sozialgesetzbuches II (SGB II) und im Rahmen des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) neben der Sicherstellung der Kosten der Unterkunft, auch für einmalige Leistungen zuständig. Zuständig ist die Stadt in diesem Rahmen auch für die darlehensweise Übernahme von Rückständen bei den Unterkunftskosten und den Energiekosten sowie bei der darlehensweise Übernahme der Kosten für eine Entsperrung und die Wiederaufnahme der Stromlieferung durch den jeweiligen Energieversorger.
Sieht die Stadt Mönchengladbach in solchen Bedarfsgemeinschaften bei Fällen, in denen dort Kinder und Jugendliche zu zählen, durch die drohende Einstellung oder die erfolgte Einstellung der Stromlieferung durch den Energieversorger den Eintritt einer Lebenslage gegeben, die eine Gefährdung des Kindeswohl oder eine Jugendgefährdung auslöst?
In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2015 und 2016 in Mönchengladbach Bedarfsgemeinschaften, die ihren Lebensunterhalt aus Leistungen des Sozialgesetzbuches II (SGB II) und im Rahmen des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) deckten, und in deren Haushalt Kinder und Jugendliche in Mönchengladbach lebten der Strom gesperrt?
Gibt es zwischen der Stadt Mönchengladbach, dem Grundversorger NEW AG und dem Jobcenter ggf. unter Einschluss von freien Trägern eine Vereinbarung oder Handlungsanweisung wie in Fällen, in denen Bedarfsgemeinschaften, die ihren Lebensunterhalt aus Leistungen des Sozialgesetzbuches II (SGB II) und Rahmen des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) decken, und in deren Haushalt Kinder und Jugendliche leben, in Fällen in denen die Stromsperre droht und erfolgt ist, zu verfahren ist.
Wenn ja, wie und wo ist diese Vereinbarung nachzulesen?
Ist der Stadt Mönchengladbach in diesem Zusammenhang das sogenannte „Saarbrücker Modell“ und die Umstände, die den Ausschlag dafür gaben, ein solches Handlungskonzept zu verabschieden, bekannt?
Beabsichtigt die Stadtverwaltung Mönchengladbach die Verabschiedung einer solchen Vereinbarung wie das Saarbrücker Modell? Wenn ja, wann?