Schwerbehinderte in der Stadtverwaltung

Personen

Fraktionsantrag
Hauptausschuss: 02.10.2018
Rat: 11.10.2018

Beratungsgegenstand
Arbeitsplatzbesetzung mit Schwerbehinderten in der Stadtverwaltung Mönchengladbach

Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat beschließt:

Die Verwaltung wird gebeten darüber zu berichten, wie hoch die Quote der Arbeitsplatzbesetzung mit Schwerbehinderten in der Stadtverwaltung sowie bei den städtischen Tochtergesellschaften ist. Dabei soll auch dargestellt werden, ob die Stadt oder eine ihrer Tochtergesellschaften Ausgleichsabgaben wegen einer Nichtbesetzung von Pflichtplätzen leistet. Ebenso soll erläutert werden, wie sich die Beschäftigung Schwerbehinderter in den Fachbereichen und nach Entgelt-/Besoldungsgruppen darstellt.

Im Rahmen des Berichts soll weiter die Frage beantwortet werden, ob es bei der Personalauswahl und internen Stellenbesetzung innerhalb der Stadtverwaltung Regularien zur Auswahl und Stellenbesetzung mit Schwerbehinderten gibt (z.B. Dienstanweisungen, Vereinbarungen mit der Mitarbeitervertretung).

Begründung:
Menschen mit Behinderung müssen mit ihren individuellen Leistungen und Fähigkeiten in den Arbeitsmarkt integriert werden. Dazu sind inklusive Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen notwendig. Zum Jahresende 2017 lebten rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland, davon rund 3,3 Millionen im erwerbsfähigen Alter. Um diese Menschen besser in den Arbeitsprozess integrieren zu können, hat der Deutsche Bundestag am 01.12.2016 das Bundesteilhabegesetz (BTHG) verabschiedet. Am 01.01.2018 trat die Reform des SGB IX in Kraft. Nach § 154 Abs. 1 SGB IX gilt nun, dass private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen im Sinne des § 156 auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen haben. Dabei sind schwerbehinderte Frauen besonders zu berücksichtigen. Weiter gilt, dass Arbeitgeber mit weniger als 40 Arbeitsplätzen einen Schwerbehinderten und Arbeitgeber mit weniger als 60 Arbeitsplätzen zwei Schwerbehinderte beschäftigen müssen. Erreichen die Arbeitgeber die Quote zur Beschäftigungsverpflichtung nicht, müssen sie jährlich eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt abführen. Die Ausgleichsabgabe soll einen finanziellen Ausgleich gegenüber den Arbeitgebern schaffen, die Schwerbehinderte beschäftigen und denen dadurch erhöhte Kosten entstehen. Sie soll außerdem Arbeitgeber dazu anzuhalten, ihre Beschäftigungspflicht zu erfüllen.

Da das Erwerbspotenzial von Menschen mit Handicaps im Rahmen einer demografiefesten Personalpolitik nicht aus dem Blick geraten darf, ist ein aktueller Bericht über die Situation der Beschäftigung und Personalentwicklung schwerbehinderter Menschen in der Stadtverwaltung und den städtischen Töchtern notwendig.

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Dieser Antrag wurde in der Ratssitzung mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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