Sachstandsbericht Nachnutzungs- und Zwischennutzungskonzepte JHQ

Personen

Fraktionsantrag
Rat: 19.03.2014

Beratungsgegenstand
TOP 15 (3706/VIII): Konversion Joint Headquarters (JHQ)
hier: Sachstandsbericht Nachnutzungs- und Zwischennutzungskonzepte

Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt:
Die Verwaltung wird gebeten, in den Gesprächen mit NRW.URBAN und dem Eigentümer BImA darauf hinzuwirken, einen gemeinsam Fahrplan für ein geordnetes und transparentes Verfahren aufzustellen, um für die Stadt Mönchengladbach zu verträglichen und zukunftsweisenden Nachnutzungen für das Areal des ehemaligen Joint Headquarters (JHQ) zu kommen. Das Verfahren ist dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.  Die Verwaltung wird gebeten, dem Rat konkrete mögliche planerische Entwicklungen aufzuzeigen und zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Dieser durch den Rat zu beschließende Kanon möglicher planerischer Entwicklungen und Nutzungen sollte dann Maßstab für alle Bewerber und Grundlage für die anstehende Änderung des Flächennutzungsplans werden. 

Begründung:
Die aktuell vorliegenden Nutzungskonzepte für das Gelände des Joint Headquarters (JHQ) beruhen sämtlich auf Initiativbewerbungen und stellen nur eine unvollständige Momentaufnahme von verschiedenen Möglichkeiten dar. Von einem geordneten Verfahren zur Konversion des ehemaligen Joint Headquarters kann noch nicht die Rede sein. Nach Klarheit über die Ansiedlung der Erstaufnahmestelle für Asylbewerber ist es jetzt geboten, zu einem für alle Beteiligten transparenten Verfahren für die Nachnutzung der übrigen Bereiche des   Areals zu kommen. Die von NRW.URBAN bislang erarbeiteten und durch den Rat bestätigten Nutzungsalternativen sollen dafür nach wie vor die Grundlage bieten, müssen aber präzisiert werden, um für Bewerber verlässliche Rahmenbedingung zu sein. Um gute Konzepte angeboten zu kommen, müssen die planerischen und organisatorischen Rahmenbedingungen klar sein.

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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