Ausgleichsflächenkataster im Bereich Grün der Stadt Mönchengladbach

Personen

Fraktionsantrag
Bezirksvertretung West: 08.04.2014
Bezirksvertretung Süd: 09.04.2014
Bezirksvertretung Nord: 09.04.2014
Bezirksvertretung Ost: 10.04.2014
Umweltausschuss: 06.05.2014
Planungs- und Bauausschuss: 06.05.2014
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen: 07.05.2014
Hauptausschuss: 14.05.2014
Rat: 21.05.2014

Beratungsgegenstand:
Ausgleichsflächenkataster im Bereich Grün der Stadt Mönchengladbach

Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung West/Süd/Nord/Ost, der Umweltausschuss, der Planungs- und Bau­ausschuss, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, der Hauptausschuss empfehlen, der Rat beschließt:

Die Verwaltung wird gebeten, den genannten Gremien zeitnah ein Ausgleichsflächen­kataster zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Dieses Ausgleichskataster (Kompensationsflächen) ist nach dem Prinzip zu entwickeln, dass nach einem ausgleichs-pflichtigen Eingriff in die Natur des jeweiligen Bezirkes, dessen Kompensation auch im jeweiligen Bezirk erfolgen soll. Im Rahmen des Katasters sollen auch zusammenhängende Flächen ausgewiesen werden, durch die großflächige Kompensationen, die die Grenzen des Bezirkes oder mehrere Bezirksgrenzen miteinschließen, möglich sind.

Bei den Kompensationen soll sich die Stadt über das zu verabschiedende Kataster an den Grundsatz „nur im gleichen Bezirk“ als Selbstverpflichtung bei ihren städtischen Vorhaben halten. Die vom Rat entsandten Mitglieder in den Aufsichtsräten städtischer Beteiligungen, wie z.B. in Städtischen Wohnungsbaugesellschaften und der NEW, sollen dort darauf hinwirken, dass auch dort für die Kompensationen das Kataster zur Grundlage genommen und die Umsetzung unter Wahrung des Grundsatzes „nur im gleichen Bezirk“ erfolgt.

Bei privaten Vorhaben soll die Stadtverwaltung darauf hinwirken, dass die Vorhabenträger die im Kataster vorgesehenen Ausgleichsflächen zur Kompensation nutzen.

Die Vorlage sollte auch die Prüfung beinhalten, inwieweit nicht erforderliche Flächen von Friedhöfen im Bezirk bzw. Stadtgebiet als Kompensationsflächen ausgewiesen werden können. Die Kompensationsflächen sollen sich dabei im städtischen Eigentum befinden.

Begründung:
Nach Eingriffen in den Naturhaushalt Mönchengladbachs erfolgen die rechtlich vorgeschriebenen Kompensationen häufig nicht in dem Bezirk, wo sie vorgenommen wurden, sondern an ganz anderen Stellen der Stadt. Ein Ausgleich für die vorgenommene Reduzierung in Außenbezirken stellt – anders als der Ausgleich am Ort des Eingriffs – zwar einen monetären Vorteil für die Stadt dar, hat aber erkennbare Nachteile für die Lebensqualität innerhalb der betroffenen Stadtbezirke. Die Gestaltung ihres öffentlichen Raumes ist aber immer die vornehmste Aufgabe einer Stadt.

Wiederholt ist diese Praxis der Stadtverwaltung zumeist in den Bezirken und ihren Bezirksvertretungen kritisiert worden. In den Bezirksvertretungen sind dabei immer wieder Forderungen nach einem Ausgleich im Stadtbezirk erhoben und auch beantragt worden.

Mit der Umsetzung des vorliegenden Antrages wird eine planerische Grundlage geschaffen, die es Politik und Verwaltung ermöglichen, einen kompensationspflichtigen Eingriff in die  Natur bezirksnah vorzunehmen.

Mönchengladbach, den 27.03.2014  

Karl Sasserath

Dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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