Sachstand zur Umsetzung des § 16i Sozialgesetzbuch Teilhabe am Arbeitsmarkt

Personen

Anfrage von Karl Sasserath an das Jobcenter Mönchengladbach am 24.07.2019

Sehr geehrter Herr Müller,

als Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Mönchengladbach in der Trägerkreisversammlung des Jobcenter Mönchengladbach wende ich mich mit der Bitte um Beantwortung nachfolgender Anfrage zum Sachstand zur Umsetzung des § 16i Sozialgesetzbuch (SGB II) an Sie.

Bitte teilen Sie mir die Zahl der langzeitarbeitslosen Personen, die zur Zeit Förderungsvoraussetzungen für eine Teilnahme an Maßnahmen im Rahmen des § 16i Sozialgesetzbuch (SGB II) erfüllen, differenziert nach Männern/Frauen und Altersgruppen mit.

Wie viele Stellen stehen dem Jobcenter Mönchengladbach im Rahmen des § 16i Sozialgesetzbuch (SGB II) im Jahr 2019 – 2024 differenziert nach Jahren zur Verfügung?

Wie stellt sich aktuell der Sachstand im Hinblick auf die Besetzung dar, d. h. wie viele Stellen sind aktuell zum 30. Juni 2019 differenziert nach Frauen und Männern besetzt?

Wie stellen sich die Einsatzgebiete differenziert nach

– Private Arbeitgeber

– Gemeinnützige Träger

– Städtische Beteiligungsbetriebe

– Stadtverwaltung

– Krankenhäuser

– Altenheime

– Schulen

u. a. mehr dar.

Für eine zeitnahe Beantwortung bedanke ich mich.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Antwort des Jobcenters vom 30.07.2019

Anfrage zu Umsetzung §16i SGBII in Mönchengladbach

Sehr geehrter Herr Sasserath,

es wurden für das Jobcenter Mönchengladbach 5862 Personen (ohne alleinerziehende) per Datenauswertung identifiziert, die insgesamt mindestens sechs Jahre innerhalb der letzten sieben Jahre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II erhalten haben.

Hiervon sind

– 3052 der Personen der Personengruppe „25-50 Jahre“ zuzuordnen und

– 2810 Personen der Personengruppe „50 Jahre +“

Zudem wurden weitere 1523 alleinerziehende Personen identifiziert, die in den den letzten fünf Jahren Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II erhalten haben.

Hiervon sind

– 1346 der Personen der Personengruppe „25-50 Jahre zuzuordnen und

– 177 Personen der Personengruppe „50 Jahre +“

Weiterhin sind

– 106 Personen männlich und

– 1417 Personen weiblich

Bei den oben genannten identifizierten Personen ist zu beachten, dass die Personen zwar das Formalkriterium der Dauer des Leistungsbezuges erfüllen. Eine Erwerbstätigkeit während des Leistungsbezuges, die nicht kurzfristig war, wirkt nämlich förderschädlich. Eine elektronische Auswertungsmöglichkeit hierzu gibt es nicht. Die Förderfähigkeit jeder Person ist somit individuell zu prüfen!

Dem Jobcenter stehen aktuell (Stand Juli 2019) 211 potentielle Stellen im Rahmen des §16i SGB II zur Verfügung. Eine Ausdifferenzierung der Stellen ist bis 2024 nicht möglich.

Die vorhandenen Stellen wurden zum einen von arbeitgeberorientierten Mitarbeitern des Jobcenters akquiriert. Zum anderen haben Arbeitgeber, welche durch Medien entsprechend informiert wurden, selber Förderungen beantragt. Es werden weiterhin Beschäftigungsmöglichkeiten orientiert an Leistungsfähigkeit und Potential der BewerberInnnen eingeworben.

Bis Juni 2019 (Stichtag 30.06.2019) wurden insgesamt 125 Personen in eine über den §16i SGB II geförderte Stelle vermittelt.

Von den 125 vermittelten Personen sind

– 56 weiblich und

– 69 männlich

Die Einsatzgebiete/Branchen der geförderten Stellen sind sehr vielfältig.

So entfallen

– 83 Stellen auf private Arbeitgeber (z. B. Helfer/in – Tierpflege, Helfer/in – Malerei, Lackiererei, Fahrzeugpfleger/in, Helfer/in – Verkauf),

– 37 Stellen werden von gemeinnützigen Trägern gestellt (z. B. Hauswirtschafter/in, Helfer/in – Büro, Verwaltung, Textilreiniger/in, Helfer/in – Gartenbau) und

– 5 Stellen werden von städtischen Beteiligungsbetrieben (mags, Drogenberatung, Schuldnerberatung) im Büro- und Verwaltungsbereich angeboten.

Im Bereich der Krankenhäuser sind bis dato noch keine gem. §16i SGB II geförderten Arbeitsaufnahmen zu verzeichnen.

Wohl entfallen 9 Stellen auf den Bereich der Pflege, der sozialen Betreuung oder einen andern sozialen Bereich.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Müller, Geschäftsführer des Jobcenter Mönchengladbach

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