Rodungen und Bebauung in Giesenkirchen – Verwaltung setzt Beschlüsse nicht um

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Bürgermeister Hajo Siemes ist enttäuscht. Wie sich nun herausstellt, setzte die Verwaltung die Beschlüsse der Ratsgremien nicht um und ließ es zu, dass schützenswerte Gebiete bebaut wurden.

Im sogenannten Bebauungsplan für das Lambertgelände wurde festgesetzt, dass zwei Planflächen dauerhaft zu schützen sind. Wörtlich für beide Flächen heißt es dort: „Zum Schutz von Brutvögeln ist die Fläche durch Einzäunung vor öffentlicher Nutzung zu schützen“. Trotzdem hat der Eigentümer diese Flächen widerrechtlich roden lassen. „Dies bestätigte auch die Verwaltung auf meine Anfrage im Jahr 2013“, berichtet Hajo Siemes. Wörtlich schrieb die Verwaltung: „Der Eigentümer hat insbesondere gegen den §3 (Maßnahmen zum Artenschutz) des öffentlich-rechtlichen Vertrages verstoßen. … Der Grundstückseigentümer hat die Flächen P2 und P3 – bis auf eine Reihe Nussbäume – komplett gerodet und somit fahrlässig gegen die vertraglichen Vereinbarungen und gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes verstoßen“.

Im Mai 2020 bestätigte die Verwaltung auf erneute Anfrage von Siemes, dass die Parzellen P2 und P 3 nach Ende der Bauphase nun endgültig „nach den Vorgaben des Pflanzkonzeptes des Planungsbüros Lange aus Moers durchgeführt“ werden. „In diesem Schreiben wird auf die Widerherstellung des Geländes und in keiner Weise auf ein geplantes Kindergarten-Außengelände hingewiesen. Beide Flächen P2 und P3 sind gleichermaßen als naturbelassen für den Vogelschutz im BP 691/0 festgesetzt worden. Es liegt also nach meiner Einschätzung ein mehrfaches unrechtmäßiges Handeln bei Eingriffen in die Flächen vor.“ stellt Hajo Siemes klar.

Für Siemes steht fest: „Die Verwaltung muss nun erklären, mit welcher Begründung der Bau der Außenanlage an dieser Stelle genehmigt oder zugelassen wurde. „Mir geht es nicht darum, ein Außengelände für einen Kindergarten zu verhindern. Dieses kann ohne Probleme auf der über 1000 qm großen Fläche vor dem Kindergarten (Jetzt Parkplatz für PKWs im unmittelbaren Eingangsbereich zum Kindergarten) angelegt werden. Es ist aber auch nicht nachzuvollziehen, dass mehrfache, massive Eingriffe in den Naturschutz und gegen Festsetzungen im BP ohne Folgen für den Verursacher, einfach so hingenommen werden“.

Darüber berichtete die Rheinische Post in ihrer heutigen Ausgabe.

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