Rathausneubau

Personen

Tischvorlage/Fraktionsantrag
zur Berichtsvorlage 3734/IX

Planungs- und Bauausschuss: 07.03.2019     

Beratungsgegenstand
TOP 2.2, Vorlage 3734/IX: Strategisches Raumkonzept (HSP2012-0139) Wettbewerbsverfahren Rathaus der Zukunft mg+ Kenntnisnahme des Auslobungstextes, hier: Ergänzung der Raumbedarfsplanung

Beschlussentwurf:
Der Planungs- und Bauausschuss empfiehlt, dem Hauptausschuss den folgenden Beschluss für den Rat der Stadt Mönchengladbach zu empfehlen:

1.    Das im Architektenwettbewerb zu berücksichtigende Raumprogramm wird ergänzt um Arbeitsräume für die Ratsfraktionen inkl. deren Fraktionsgeschäftsstellen.

2.    Die Erläuterungen zum Raumprogramm sind in Bezug auf den Umgang mit dem bestehenden Ratssaal dahingehend zu präzisieren, dass der zu sanierende Ratssaal nicht nur als ein „Multifunktionaler Veranstaltungsraum“ angesehen wird, sondern auch den funktionalen und gestalterischen Anforderungen an einen zeitgemäßen und würdevollen Plenarsaal gerecht wird, der insbesondere auch die Belange der Besucher berücksichtigt.

3.    Für die voraussichtlich notwendig werdende Interimsunterbringung der Verwaltung während der Planungs- und Bauzeit des Rathausneubaus sollen bevorzugt brachliegende Liegenschaften in der Innenstadt Rheydt aktiviert, hergerichtet und dauerhaft genutzt werden. Hierbei ist insbesondere die im Besitz der Stadt befindliche Immobilie des ehemaligen Cityhauses an der Mühlenstraße durch einen Neubau mit einzubeziehen.

Begründung:
zu 1.)

Für eine gut vernetzte Arbeit der Fraktionen mit der Verwaltung und untereinander ist eine räumliche Nähe von großem Vorteil. Zudem spart eine zentrale Unterbringung bei Besuch der Fraktionen durch Verwaltungsmitarbeiter Arbeitszeit. Die Fraktionsgeschäftsstellen müssen auch für Bürger auffindbar sein und können deshalb auch nicht in die Masse der allgemeinen multifunktionalen Büroflächen integriert werden, sondern müssen von Anfang an im Architekturentwurf Berücksichtigung finden.

Zu 2.)
Die desolate Bestandssituation der Besuchertribüne wird in der Ausschreibung so nicht benannt. Anforderungen der Besucher von Rats- und Ausschusssitzungen an die neuen Räumlichkeiten werden nicht thematisiert. Auch die mediale Übertragung von Sitzungen bedarf Berücksichtigung in der Planungsphase und geht über die Anforderungen an einen „Multifunktionalen Veranstaltungsraum“ hinaus.

Zu 3.)
Schon während der mehrjährige Planungs- und Bauzeit (also ab sofort) sollen positive Belebungseffekte durch die interimsmäßige Ansiedlung von Verwaltungseinheiten in aktuell minder genutzten Immobilen in der Rheydter Innenstadt erfolgen (Beispiel: Objekt Mühlenstraße /Ecke Friedrich-Ebert-Straße). Die unabwendbare Belastung durch die Großbaustellen für die Rheydter Innenstadt soll durch eine gezielte Beibehaltung oder gar Steigerung der Belebung kompensiert werden.

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Dieser Antrag wurde mehrheitlich im Planungs- und Bauausschuss abgelehnt.

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