Radfahr-/Schutzstreifen auf Straßen innerhalb der Quartiere Rheydt, Mülfort und Heyden

Personen

Fraktionsantrag
Bezirksvertretung Süd: 13.11.2019
Planungs- und Bauausschuss: 26.11.2019

Beratungsgegenstand
Radfahr-/Schutzstreifen auf Straßen innerhalb der Quartiere Rheydt, Mülfort und Heyden

Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung Süd empfiehlt, der Planungs- und Bauausschuss beschließt:   

Die Verwaltung wird gebeten ein Konzept vorzulegen, das für die Straßen innerhalb der Quartiere Rheydt, Mülfort und Heyden Folgendes vorsieht:

Innerhalb der Quartiere Rheydt, Mülfort und Heyden werden alle Straßen mit Radfahrstreifen / Schutzstreifen ausgestattet. Auf allen Straßen in den o.a. Quartieren – ausgenommen Tempo-30-Zonen – werden Schutzstreifen / Radfahrstreifen (mit entsprechenden Fahrbahnmarkierungen) für Radfahrer aufgebracht gem. der DIN. Straßen, die bereits über einen der DIN entsprechenden Rad- und Fußweg verfügen, sind hiervon ausgenommen.  Zwischen zwei Kreuzungen bzw. Einmündungen muss der Radweg dabei einheitlich gestaltet sein. Weiterhin soll für Rechtsabbieger der Radweg farblich abgesetzt und mit Fahrradpiktogrammen auf dem Boden gekennzeichnet werden , damit Rechtsabbieger den Radweg stets eindeutig erkennen können, um in diesem Bereich Unfälle insbesondere mit Lkw zu verhindern.

Zusätzlich sollen in den Straßen mit geschlossener Bebauung in Absprache mit den Anwohnern oder auf deren Antrag Fahrradabstellflächen mit Bügeln o.ä. zum sicheren Abstellen der Fahrräder aufgestellt werden.

Begründung:
Bei der vorgeschlagenen kompletten Umstellung dieser drei Quartiere könnte relativ zügig ein gutes Ergebnis für einen besseren Radverkehr erreicht werden. Für die Anwohner wäre es leicht, aufs Rad umzusteigen, wenn der Radweg direkt vor der Haustür verläuft. Die Radwege sind ausreichend groß und klar abgegrenzt (siehe auch hier Nahmobilitätsplan). Die Gewöhnungszeit, erste kleine Wege mit dem Rad zu erledigen und nicht mehr mit dem Auto, müsste gering sein. Kinder könnten sicherer für den Weg zur Schule das Rad nutzen.

Die Prioritäten der Quartiere sind aus dem Quartierskonzept entnommen, wobei Heyden zwischen Rheydt und Mülfort liegt und daher ein großes zusammenhängendes bevölkerungsstarkes Gebiet bildet. (In den Quartieren Rheydt, Mülfort und Heyden gibt es auf einer Fläche von nur 3,8 qkm 16.000 Haushalte mit rd. 32.000 Menschen, davon 4.700 Kinder unter 15 Jahre. Weiterhin gibt es hier zehn Kitas, acht Schulen, elf Sportstätten, sechs Familienzentren und vier Altenheime). Gleichzeitig sollen für die Anwohner der genannten Bereiche Fahrradabstellflächen geschaffen werden, an denen die Fahrräder gesichert werden können. Gerade bei einer geschlossenen Bebauung ist es oftmals schwierig, die Räder aus den Kellern zu holen, noch schwieriger ist dies bei E-Bikes wegen des höheren Gewichtes. Darüber hinaus ist die Sicherung des Rades in der Nähe der Wohnung hilfreich. Dabei sind die speziellen vorgeschlagenen Maßnahmen zu einzelnen Straßen aus dem Nahmobilitätsplan zu berücksichtigen. Die Autofahrer könnten sich schnell an die Radwege gewöhnen und entsprechend Rücksicht nehmen auf die übrigen Verkehrsteilnehmer, zu denen auch die neuen E-Roller zu zählen sind. Ein Vorteil der vorgeschlagenen Maßnahme ist der vergleichsweise kleine Eingriff in den Straßenverkehr, es werden nur Markierungen durchgeführt, zukünftige Planungen oder Änderungen werden nicht beeinträchtigt. Im Bedarfsfall kann schnell und kostengünstig nachgearbeitet werden. Mit der vorteilhaften Finanzierung bis zu 75 % wäre die Maßnahme für die Stadt gut und schnell machbar und ganz im Sinne insbesondere der am Klimaschutz interessierten Bürger.

Zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen

des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinien Nahmobilität FöRi-Nah)

2.1

Radverkehrsanlagen[1]

Gefördert werden können inner- und außerörtlich:

– Markierung von Radfahrstreifen und Schutzstreifen, 
– sonstige Markierungs- und Beschilderungslösungen,
– Bau und Sicherung von Querungseinrichtungen,
– Einrichtung von Wegweisungssystemen für Radverkehrsnetze nach den Hinweisen zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr NRW (HBR NRW),
– straßenbegleitende Radwege,
– selbstständig geführte Radwege,
– Fahrradstraßen,
– gemeinsame und getrennte Rad-/Gehwege.

5.5

Fördersätze, Förderschwerpunkte
Die Höhe der Fördersätze und etwaige Schwerpunkte der Förderung werden von dem für Verkehr zuständigen Ministerium im Vorfeld der Aufstellung eines Förderprogramms festgelegt.

Der Förderhöchstsatz darf 80 % grundsätzlich nicht überschreiten.

Ein Fördersatz von bis zu 90 % kann für Bereiche festgelegt werden, in denen das jeweils geltende Landeshaushaltsrecht dies ausnahmsweise ermöglicht.

 

Mönchengladbach, 30.10.2019
Georg Weber, Planungspolitischer Sprecher Bündnis 90/Die Grünen 

Dieser Antrag wurde in der Bezirksvertretung Süd mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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