Prüfungsverfahren zur Zulassung als Heilpraktiker/-in

Personen

Anfrage von Karl Sasserath an den Oberbürgermeister am 22.05.2019

Sehr geehrte Herr Oberbürgermeister,

mit dieser Anfrage beziehe ich mich auf das Prüfungsverfahren zur Zulassung  als Heilpraktiker-/in, das für die Städte Krefeld und Mönchengladbach beim   Gesundheitsamt Krefeld stattfindet. Im Oktober des vergangenen Jahres wurde das schriftliche Prüfungsverfahren, an dem über 200 Kandidaten teilnahmen, durchgeführt. Nach meinen Informationen sollen 34 von ihnen die Prüfung bestanden haben. Das Prüfungsverfahren sieht einen schriftlichen sowie eine  mündlichen Teil vor.

Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Trifft es zu, dass diejenigen Kandidaten, die die schriftliche Prüfung bestanden haben (die schriftliche Mitteilung über die bestandene schriftliche Prüfung liegt vor), noch keine Einladung zur mündlichen Prüfung erhalten haben?

2. Wenn ja: Welche Gründe gibt es dafür, dass den Kandidaten nach sieben   Monaten noch keine Einladung zur mündlichen Prüfung erhalten haben?

3. Wer ist für die Einladung zur mündlichen Prüfung der Kandidaten zuständig?

4. Wann wird die mündliche Prüfung der Kandidaten stattfinden, die den schriftlichen Teil der Prüfung bestanden haben?

Für die zeitnahe Beantwortung dieser Frage danke ich Ihnen vorab sehr herzlich!  

Mit freundlichen Grüßen

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/ Die Grünen

Antwort der Stadt Krefeld vom 17.06.2019

Zentrale Durchführung der Kenntnisprüfung von Heilpraktikeranwärtern im Regierungsbezirk Düsseldorf – Prüfungstermine für den mündlichen Teil

Sehr geehrter Herr Sasserath,

vom Fachbereich Gesundheit der Stadt Mönchengladbach wurde ich gebeten, Ihre Anfrage zum Prüfungsverfahren zur Zulassung als Heilpraktiker/-in zu beantworten.

Seit 1996 nimmt die Stadt Krefeld auf Grundlage der seinerzeit getroffenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen die zentrale Erteilung von Erlaubnissen zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung sowie die zentrale Durchführung der Kenntnisprüfungen von Heilpraktikeranwärtern im Regierungsbezirk Düsseldorf vor.

Gemäß den Leitlinien des Bundesministeriums für Gesundheit zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und – anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz vom 7. Dezember 2017, welche am 22. März 2018 in Kraft getreten sind, besteht die Kenntnisprüfung aus einem schriftlichem und einem mündlich-praktischen Teil. Der schriftliche Teil wird zeitlich vor dem mündlich-praktischen Teil durchgeführt, und zwar bundesweit an jedem dritten Mittwoch im März und jeden zweiten Mittwoch im Oktober eines jeden Jahres.

Zwischenzeitlich wurden die Personen, die am 10.10.2018 die schriftliche Kenntnisüberprüfung erfolgreich absolviert haben, bevorzugt berücksichtigt und nach erfolgter schriftlicher Einladung ab dem 13.06.2019 koninuierlich mündlich geprüft. In diesem Prüfungsprozess werden auch die Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärter berücksichtigt, welche den schriftlichen Teil der Kenntnisüberprüfungen am 20.03.2019 erfolgreich absolviert haben.

Die eingetretenen Verzögerungen bitte ich zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung
Thomas Visser

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