Parkverbote in den Innenhöfen der Rathäuser

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Anfrage von Karl Sasserath in der Ratssitzung am 23.09.2015

Ich beziehe mich auf eine Mitteilung des Oberbürgermeisters zum Parkverbot in den Innenhöfen der Rathäuser in Rheydt und in Mönchengladbach. Ich hätte gerne gewusst, welche Regelungen mit den Mitarbeitern getroffen worden sind und wie der Kostenersatz, der in der Mitteilung erwähnt wurde, aussehen wird.

Antwort von Oberbürgermeister Reiners in der Sitzung:

Diese Frage hat etwas mit der HSP-Maßnahme zu tun, die die Entgeltpflicht für Parkplätze, die städtischen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden regelt. Nach intensiver Abstimmung, auch mit dem Personalrat, würde die Verwaltung in eine einjährige Pilotphase gehen. Ab dem 1.11 gebe es ein stufiges System, nachdem die zur Verfügung stehenden Parkplätze der Mitarbeiter vergeben werden. Die Entgelthöhe wäre auch abhängig von der Intensität der Nutzung des privaten Pkw ́s für dienstliche Zwecke.

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