Beteiligung am Steinkohle-Kraftwerk Hamm (Gekko)

Personen

Fraktionsantrag 
Rat: 23.09.2015

Beratungsgegenstand
TOP 44 – Vorlage 1068/IX: Beteiligung der Stadt Mönchengladbach über die NEW AG am Steinkohle-Kraftwerk Hamm (Gekko)

Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt:

Die wirtschaftlichen Grundlagen für eine Beteiligung der Energieversorgung NEW AG am Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm GmbH & Co. KG („GEKKO“) in Hamm-Uentrop sind in Folge der Energiewende und des damit verbundenen Rückzugs der konventionellen Energieerzeugung zu Gunsten der erneuerbaren Energien entfallen. Hinzu kommen massive Schwierigkeiten bei der Errichtung und dem Betrieb des Doppelblockkraftwerkes. Die ursprünglich für 2011 vorgesehene Inbetriebnahme ist für den Block D aufgrund des Baudesasters bis heute nicht erfolgt. Ein Totalausfall ist nicht auszuschließen. Block E ist mit rund zweieinhalbjähriger Verspätung in Betrieb genommen worden; hier bestehen erhebliche Bedenken hinsichtlich der Volllasttauglichkeit.

Auch der Stromliefervertrag ist unwirtschaftlich, weil er die NEW AG zwingt den Storm zu wesentlich höheren Preisen zu kaufen, als er auf dem Markt angeboten wird.

Dieses lässt insgesamt ein positives wirtschaftliches Ergebnis an der Beteiligung von  „GEKKO“ für die auf 20 Jahre angelegte Beteiligungsdauer nicht mehr erwarten. Es ist vielmehr zu befürchten, dass die bisherige und zukünftige Beteiligung massive wirtschaft­liche Verluste verursacht, die nicht mehr ausgeglichen werden können. Das kann die Stadt Mönchengladbach als Mehrheitsgesellschafterin an der NEW AG nicht akzeptieren.

Die Stadt Mönchengladbach fordert deshalb die NEW AG auf, die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen für die Beendigung der „GEKKO“-Beteiligung zu schaffen. Der Stadt Mönchengladbach ist bewusst, dass die Voraussetzungen für den Ausstieg noch geschaffen werden müssen und die wirtschaftlichen Auswirkungen deshalb noch nicht beziffert werden können. Sie hält aber eine Beendigung der Beteiligung für alternativlos und fordert alle Entscheidungsträger der NEW AG in der Geschäftsführung, im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung auf, auf die Beendigung der Kraftwerksbeteiligung und des damit in Zusammenhang stehenden Stromliefervertrages hinzuwirken.

Begründung:
Erfolgt mündlich  

Karl SasserathFraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Ohne Abstimmung

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