Nutzungsänderung der öffentlichen Tennisplätze Giesenkirchen
Änderungsantrag zur Beratungsvorlage Nr. 672/IX
Der Beschlussentwurf wird wie folgt geändert:
1. Die öffentliche Nutzung der Tennisplätze für Tennissport wird aufgegeben.
2. Das Gelände ist auf Grundlage des bestehenden Baurechts einer anderen sportlichen Nutzung zuzuführen
3. Die Verwaltung wird beauftragt, dafür ein Nutzungskonzept zu erstellen und darin auch die Kosten darzustellen.
Begründung:
Das Gelände bietet auch heute noch Jugendlichen die Möglichkeit ihre Freizeit dort in verschieden Formen sportlich zu verbringen (z.B. Basketball, Fußball u.v.a.m.) Um die Kosten für eine weitere Nutzung abzufedern, wäre es denkbar, 1/3 der Gesamtfläche (wo heute noch ein Tennisnetz angebracht ist) zu verkaufen oder zu verpachten. Der Erlös könnte genutzt werden, um auf der anderen 2/3 Fläche, sportliche Aktivitäten für Jugendliche oder auch alternativ für die älter werdende Generation zu ermöglichen.
Hierfür sollen verschiedene Varianten aufgezeigt werden, die im Rahmen von begrenzten finanziellen Mittel der Stadt möglich sind.
Hajo Siemes
Fraktionssprecher von Bündnis90/Die Grünen in der BV-Ost
27.5.2015