Nutzung von öffentlichen Gebäuden für Fotovoltaik-Anlagen

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Anfrage Dr. Gerd Brenner in der Ratsstizung am 29.05.2019

Nutzung von öffentlichen Gebäuden für Fotovoltaik-Anlagen

Einem Bericht der Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 4. Mai 2019 zufolge hat die Stadt Jüchen jetzt ihre erste Photovoltaikanlage von innogy SE auf dem Dach des örtlichen Rathauses in Betrieb nehmen können, sodass seit April dieses Jahres 100 Photovoltaikmodule auf dem Rathausdach die Energie der Sonne in Strom umwandeln. Im vereinbarten Pachtvertrag mit einer 18-jährigen Laufzeit soll innogy die Kosten der Photovoltaik-Anlage übernommen haben, die Stadt Jüchen zahlt dafür eine monatliche Pacht. Die berechnete Stromerzeugung liegt lt. Stadt Jüchen bei rund 27.130 kWh/a.

Vor diesem Hintergrund meine Frage:

Welche öffentlichen Gebäude in Mönchengladbach (z.B. Verwaltungsgebäude, Schulen, Kitas, usw.) können für gepachtete Photovoltaikanlagen genutzt werden? (Bitte mit Namen, Anschrift und Gebäudeteil aufführen)

Antwort der Verwaltung vom 13.08.2019

Anfrage aus der Ratssitzung vom 29.05.2019

Sehr geehrter Dr. Brenner,

in der o. g. Sitzung des Rates der Stadt Mönchengladbach stellten Sie folgende Anfrage:

Welche öffentlichen Gebäude in Mönchengladbach (z.B. Verwaltungsgebäude, Schulen, Kitas, usw.) können für gepachtete Photovoltaikanlagen genutzt werden? (Bitte mit Namen, Anschrift und Gebäudeteil aufführen)

Diese Anfrage beantwortet die Verwaltung wie folgt:

Auf Grundlage allgemeiner Eckpunkte der Grundsatzplanung für Photovoltaikanlagen wurden im Jahr 2010/11, unter Beteiligung der NEW, Dächer städtischer Gebäude auf Eignung als Photovoltaikstandort untersucht.

Allgemeine Eckpunkte:

Dachausrichtung und Neigung

Für den Raum Mönchengladbach besitzt das ideale Dach eine Südausrichtung und eine Neigung von 28°.

Verschattung

Durch die Verschattung eines Moduls sinkt die Anlagenspannung und dadurch die Gesamtleistung. Verschattungen durch Bäume, Dachaufbauten wie Kamine, Antennen, Gauben ect. sowie angrenzende Gebäude sind zu vermeiden.

Zustand des Daches

Der Zustand des zu belegenden Daches sollte über die gesamte Lebensdauer der PV-Anlage von bis zu 25 Jahren in einem guten Zustand sein. In dem Zeitraum der Lebensdauer der Anlage sollten keine Ausbesserungsarbeiten durch Undichtigkeiten oder Materialermüdung durchgeführt werden müssen.

Netzanschluss

Der Netzanschluss ist der Punkt an dem der Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird. Jeder, der Strom in das öffentliche Netz einspeisen will, muss eine Netzverträglichkeitsprüfung beim Netzbetreiber beantragen.

Sechs Dächer waren nach dieser Prüfung als grundsätzlich geeignet für die Ausstattung mit Photovoltaikanlagen angesehen worden. Diese Dächer wurden mit „Bürgersolargenossenschaft Mönchengladbach eG“ zur Installation von Photovoltaikanlagen verpachtet.

Im Einzelnen sind dies die Standorte:


– Sporthalle Schulzentrum Hardt, Vossenbäumchen 50

– Sporthalle Backeshof, Backeshof 1

– Krahnendonkhalle, Gathersweg 55

– Schulgebäude Berufskolleg RY-Mülfort, Bruchstr. 58

– Schulgebäude Franz-Meyers Gymnasium, Asternweg 1

– Schulgebäude Gesamtschule RY-Mülfort, Realschulstr. 14

Auf dem Dach des Schulgebäudes der Katholischen Grundschule Venn, Höfgenweg 40, betreibt das GMMG eine eigene Photovoltaikanlage.

Der Homepage des städtischen Fachbereichs Umwelt können hausbezogene Informationen zum Potential von Photovoltaik und Solarthermie aller Objekte in Mönchengladbach (Solarpotenzialkataster) entnommen werden:

https://www.solare-stadt.de/moenchengladbach/

Aufgrund der Verringerung der Einspeisevergütungen in den letzten Jahren ist zu erwarten, dass sich die Nachfrage von Fremdnutzern nach geeigneten Dachflächen ändern wird. Bei Neubauvorhaben wird zukünftig geprüft ob eine Photovoltaikanlage zur Eigenbedarfsnutzung wirtschaftlich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Wilhelm Reiners

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