Ackerflächen und landwirtschaftliche Hofstellen in städtischem Besitz

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Anfrage von Karl Sasserath in der Ratssitzung am 29.05.2020

Die natürlichen Voraussetzungen für die Landwirtschaft sind in Mönchengladbach relativ günstig. Durch die weit verbreiteten fruchtbaren Böden ist der Ackerbau besonders ertragreich. Das feucht-milde Klima begünstigt den Anbau. Ein Großteil der landwirtschaftlichen Fläche wird deshalb ackerbaulich genutzt.

Vor diesem Hintergrund meine Frage:

1.       Wieviel einzelne Ackerflächen (Stück und ha) und landwirtschaftliche Hofstellen (Stück und Betriebsgröße) sind im städtischen Besitz und welche Pachtlaufzeiten sind durchschnittlich vereinbart? Wer ist für die Verpachtung innerhalb des „Konzerns Stadt“ zuständig?

2.       Werden Pachtverträge grundsätzlich verlängert oder nutzt die Stadt die Möglichkeit, die Flächen und Höfe neu auszuschreiben?

3.       Nach welchen Kriterien werden Pachtverträge für diese Flächen und Höfe verlängert bzw. neu ausgeschrieben? Existiert für die Verpachtung ein Kriterienkatalog, der Standards bestimmt, die bei der Verpachtung von Flächen und Höfen zu beachten sind? Wenn ja, wann hat der Rat über diese Kriterien befunden?

Antwort der Verwaltung vom 18.07.2019

Sehr geehrter Herr Sasserath,

in der Sitzung des Rates vom 29.05.2019 hatten Sie unter „Anfragen und Mitteilungen“ einige Fragen zu der Nutzung der städtischen, landwirtschaftlichen Flächen gestellt.

Nach Auskunft der EWMG verfügt dei Stadt Mönchengladbach über ca. 927 einzelne Pachtgrundstücke in einer Fläche von insgesamt ca. 430 h. Die Pachtdauer ist jährlich, wobei ein Pachtjahr am 1. November beginnt und zum 31. Oktober eines jeden Jahres endet. Das Pachtverhältnis verlängert sich fortlaufend jeweils um ein Jahr, wenn es nicht bis zum 30.04. des jeweils laufenden Jahres gekündigt wird.

Generell ist die EWMG mbH geschäftsbesorgend für die Stadt die Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen zuständig. Sofern die Flächen in Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten liegen, wird den jeweiligen Pachtverträgen Merkblätter des städtischen Fachbereichs Umwelt als Anlage und Bestandteil der Verträge beigefügt.

Wenn es sich um reine naturschutzfachliche Bewirtschaftungsauflagen der städtischen Grundstücke handelt, ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt involviert.

Sofern die Stadt die Flächen nicht für eigene Maßnahmen (z. B. Kompensationsmaßnahmen u. a.) benötigt, laufen die Verträge kontinuierlich weiter. Die Stadt verfügt nicht über eine eigene landwirtschaftliche Höfe.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Wilhelm Reiners, Oberbürgermeister

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