NRW-Soforthilfe 2020 für Kleinstunternehmen aufgelegt

Anita Parker

Mönchengladbach. Damit Kleinunternehmer, Freiberufler und Soloselbstständige finanzielle Engpässe überbrücken können, stellen Land und Bund – je nach Mitarbeiterzahl – Zuschüsse in Höhe von 9.000, 15.000 und 25.000 Euro bereit. Darauf weist Anita Parker, Sprecherin des Grünen-Kreisverbands Mönchengladbach, hin. Wer infolge der Corona-Krise drastische Umsatzeinbußen erlitten hat, mit massiven Auftragsstornierungen kämpft oder aufgrund einer Anordnung den Betrieb schließen musste, kann ab sofort online die NRW Soforthilfe 2020 beantragen.

Dr. Boris Wolkowski

Das Programm ist auf der Homepage des NRW-Wirtschaftsministeriums abrufbar unter der Adresse https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Anträge können von gewerblichen und gemeinnützigen Unternehmen, Solo-Selbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen, mit bis zu 50 Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) gestellt werden, die

  • wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Haupterwerb als Freiberufler oder Selbstständige tätig sind,
  • ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben,
  • bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind
  • maximal 50 Beschäftigte haben (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) und
  • ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 31. Dezember 2019 am Markt angeboten haben.

Antragsberechtigt unter den o.g. Voraussetzungen sind auch Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion. Anträge können bis 31. Mai gestellt werden unter der Seite Soforthilfe Corona.

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