NEW-Affäre: Stadtverwaltung verweigert die Akteneinsicht

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Mönchengladbach. Nachdem die Oppositionsfraktionen im Rat der Stadt Mönchengladbach gerichtlich klären lassen mussten, in wie weit die örtliche Stadtverwaltung Ratsmitgliedern Einsicht in Akten der NEW-Affäre um das Elektroauto „Sven“ gewähren muss, haben die Grünen vor dem Verwaltungs­gericht Düsseldorf ein bemerkenswertes Urteil erstritten. „Mit Hilfe unseres Münsteraner Rechtsanwaltes Wilhelm Achelpöhler konnten wir vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf einen wichtigen Teilerfolg erringen“, sagt dazu Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender der Bündnisgrünen. „Als Ergebnis der Verhandlung wurde Oberbürgermeister Hans-Wilhelm Reiners (CDU) verurteilt, mir Einsicht in die Schriftsätze im Zusammenhang mit der Aufsichtsratssitzung der NEW AG zum Elektroauto SVEN zu gewähren.“ Das Verwaltungsgericht hatte geurteilt, dass es sich bei den Schriftstücken grundsätzlich um Unterlagen handele, die vom Akteneinsichtsrecht umfasst seien. Zwar sei das Aktenein­sichts­recht begrenzt, soweit es um die vertraulichen Inhalte der Aufsichtsrats­sitzung gehe. Da das Protokoll der Aufsichtsratssitzung der NEW AG aber den Ratsmitgliedern zugänglich gemacht worden sei, entfalle insoweit dieser Schutz, sodass die Fraktionen – vertreten durch ihre Vorsitzenden – nunmehr Einsicht in jene Unterlagen erhalten können, mit denen sich u.a. auch Oberbürgermeister Reiners auf die Sitzung vorbereitet hatte.

Im Kommunalverfassungsstreit führte das Verwaltungsgericht Düsseldorf aus: „Soweit die Klägerinnen die Klage zurückgenommen haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird der Beklagte verurteilt, den Klägerinnen, der Klägerin zu 1. durch das Ratsmitglied Sasserath, der Klägerin zu. 2. durch das Ratsmitglied Finger, der Klägerin zu 3. durch das Ratsmitglied Schultz Einsicht in die Korrespondenz und die Aktennotizen, den Schriftverkehr zwischen der Stadt Mönchengladbach und der NEW-AG im Vorfeld der Aufsichtsratssitzung der NEW-AG vom Juni 2018 zu gewähren, soweit inhaltlich ein Zusammenhang mit Tagesordnungspunkt 5 der Aufsichtsratssitzung der NEW-AG von Juni 2018 besteht und soweit nicht andere Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder Informationen über vertrauliche Berichte und Beratungen enthalten.“

Nach Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf hatte sich Karl Sasserath umgehend an die Stadtverwaltung gewandt und die ihm gerichtlich zugebilligte Akteneinsicht beantragt. Zu seiner großen Verwunderung lehnte die Stadtverwaltung Mönchengladbach das Akteneinsichtsrecht aber ab. In Vertretung für Oberbürgermeister Reiners führte Dr. Axel Stibi (CDU), Leiter des Rechtsamtes in Mönchengladbach, aus, er könne dem Begehren um Akteneinsicht zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachkommen. Zum einen liege ihm das Urteil des VG Düsseldorf in Schriftform noch nicht vor. Zum anderen komme eine Einsichtnahme jedenfalls erst nach Rechtskraft des vorgenannten Urteils in Betracht.

Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf der Stadtverwaltung Mönchengladbach Ende August das Urteil schriftlich zugestellt hatte, wandte sich Karl Sasserath an 28. August erneut an den Oberbürgermeister und bat um Mitteilung eines Termins für die Akteneinsicht. „Doch auch jetzt verweigerte die Stadtverwaltung mir das gerichtlich verfügte Akteneinsichtsrecht“ erklärt Karl Sasserath. In seinem Schreiben führt Rechtsamtsleiter Dr. Stibi nunmehr aus, es treffe zunächst einmal zu, dass das vollständig ausgefertigte Urteil des VG Düsseldorf auch der Verwaltung vorliege und nun ausgewertet werde. Für die zu treffende Entscheidung, ob gegen das Urteil ein Berufungsverfahren auf den Weg gebracht werde, sei eine sorgfältige Analyse der schriftlichen Urteilsgründe unverzichtbar. Es entspreche dem Sinn und Zweck von Rechtsbehelfsfristen, dem unterlegenen Beteiligten ausreichende Zeit zur sorgfältigen Prüfung der Einlegung eines Rechtsmittels zu geben. Das, so Stibi weiter, gelte gerade für solche Angelegenheiten, die für die Beteiligten erkennbar eine Bedeutung hätten, die über den konkreten Einzelfall hinausgehe. Nach Einschätzung der Verwaltung sei dies hier der Fall. Axel Stibi: „Der hier im Einzelfall maßgeblichen Frage der Reichweite eines kommunalverfassungsrechtlichen Akteneinsichtsrechts im Verhältnis zum bundesgesetzlichen Aktienrecht kommt für die zukünftige Praxis ganz erhebliche Bedeutung zu. Dies gilt auch und gerade für diejenigen Organe oder Organteile, um deren kommunalverfassungsrechtlichen Rechte (hier das Akteneinsichts­recht) es geht. Ich hoffe, dass ich mit dieser Antwortmail deutlich machen konnte, dass eine sorgfältige Prüfung der Entscheidungsgründe im Interesse aller Beteiligten geboten ist.“

Ernüchterndes Fazit: Obwohl das Verwaltungsgericht Düsseldorf den drei Fraktionsvorsitzenden Nicole Finger (FDP), Torben Schultz (Die Linke) und Karl Sasserath (Bündnis 90/Die Grünen) das Recht auf Akteneinsicht zugesprochen hat, wird dieses Recht vom Oberbürgermeister – vertreten durch seinen Parteikollegen, den Rechtsamtsleiter der Stadt – bis heute verweigert. „Es ist ein bemerkenswerter Vorgang, wenn die Stadt Mönchengladbach mir das gerichtlich zugesprochene Akteneinsichtsrecht verweigert, und das genau vor der nordrhein-westfälischen Kommunalwahl“, sagt Karl Sasserath. Dies, so der Grünen-Politiker weiter, ziehe die logische Frage nach sich, ob die Akten nicht doch Auskunft darüber geben, wer die Entscheidung im Aufsichtsrat der NEW AG zu verantworten hat, dass die Beteiligung der NEW am Elektrofahrzeug SVEN unter Umgehung der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung des Stadtrates vollzogen wurde. Da weiter auch die Beteiligung der Bezirksregierung Düsseldorf unterblieben war, fragt sich nicht nur Sasserath, was hier verborgen werden soll. Auch das Verfahren zur Ausschreibung der (vom Rat beschlossen) Prüfung der Haftungsansprüche gegenüber Vorstand und Aufsichtsrat sei von der Stadtverwaltung zeitlich so angelegt worden, dass ein Ergebnis vor der Kommunalwahl nicht mehr vorliegen werde. Für Karl Sasserath ist klar: „Mit dem Verfahren versucht die Stadtverwaltung Mönchengladbach, das gegen sie ergangene Urteil auszuhebeln. Da das Urteil nur für die jetzige Ratsperiode gilt, versucht der Rechtsamtsleiter anscheinend das erstrittene Akteneinsichtsrecht bis zur konstituierenden Sitzung des Rates durch formale Verfahren bis zu einem Zeitpunkt nach der Kommunalwahl zu verzögern.“

Hintergrund: Durch eine Berufung gegen das erstrittene Urteil würde die Mönchengladbacher Stadtverwaltung erreichen, dass das erstrittene Urteil gegen sie obsolet wäre. Denn dies entfaltet nur in der aktuellen Ratsperiode seine Wirkung. Nach der Wahl am 13. September würde sich eine neue Ratsfraktion erneut an das Verwaltungsgericht Düsseldorf wenden müssen, um wiederum ein Akteneinsichtsrecht in den Vorgang einzuklagen.

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