Mobile Videoüberwachung der Polizei

Personen

Anfrage von Bernd Meisterling-Riecks an den Polizeipräsidenten am 18.05.2020

Guten Tag Herr Wiesselmann,

in der Bezirksvertretung Süd wurde kürzlich seitens der Polizei die Möglichkeit des geplanten Einsatzes einer mobilen Videobeobachtung berichtet.

Es wurde darauf hingewiesen, dass hohe Kosten entstehen und Voraussetzung sei, dass die Polizei, die Geschehnisse live beobachtet. Ebenso soll diese Art der Überwachung flexibel auch an anderen Orten im Stadtgebiet einsetzbar sein.

Diese Möglichkeit wurde bisher im Polizeibeirat nicht vorgestellt.

Daher ergeben sich für uns folgende Fragen:

Wie und wann ist die Einführung geplant?

Auf Grund welcher rechtlichen Grundlagen ist dies legitimiert?

Wie soll der Einsatz organisiert werden (technische Ausstattung, Betriebszeit, Betriebsdauer, Anordnung der Maßnahmen, Präsenz der Polizei, Aufzeichnungsdauer) ?

In welchen Fällen, an welchen Orten soll die Überwachung in Betrieb genommen werden?


Wer entscheidet hierüber?

Im Grundsatz stellen sich die gleichen Fragestellungen, wie bei der stationären Videobeobachtung.
Da ich die in der Bezirksvertretung vorgestellte Überwachungsvariante von einer Angelegenheit von grundsätzlicher und allgemeiner Bedeutung halte, die vermehrt zu Rückfragen aus der Bürgerschaft geführt haben, wäre ich Ihnen für eine kurze Erläuterung des aktuellen Sachstandes zu diesem Thema gerne auch vorab sehr dankbar

Daneben halte ich es insbesondere auch vor dem Hintergrund Ihrer geplanten Verlängerungsentscheidung der Videobeobachtung in der Altstadt für geboten, den Polizeibeirat mit der Angelegenheit im Rahmen der nächsten ordentlichen Sitzung zu befassen.

Vorab vielen Dank für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Meisterling-Riecks, Ratsmitglied Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Antwort der Polizei am 18.05.2020

Sehr geehrter Herr Meisterling-Riecks,

ich melde mich von der Pressestelle in Bezug auf Ihre heutige E-Mail i.S. Videobeobachtung.

Gerne beziehe ich mich auf die darin enthaltenen Fragen, erlaube mir aber der Einfachheit halber, ihnen nachfolgend eine am vergangenen Freitag von uns veröffentlichte Pressemitteilung zukommen zu lassen. Hierin finden Sie schon einmal entsprechende Antworten zu Ihrer Anfrage:

Medienberichterstattung – „Mobile Videobeobachtung“ in Mönchengladbach – Stellungnahme von Polizeipräsident Mathis Wiesselmann.


Nach einer Sitzung der Bezirksvertretung Süd haben Medien erneut die Frage einer Videobeobachtung in Mönchengladbach-Rheydt thematisiert. Polizeipräsident Mathis Wiesselmann stellt klar:

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Einrichtung einer stationären Videobeobachtung in der Innenstadt von Mönchengladbach-Rheydt nach wie vor nicht vor. Einsatztaktisch würde eine dauerhafte Beobachtung an diesem Ort zurzeit kein Gewinn sein, weil nur mit einer Verdrängung von Kriminalität in Nebenstraßen gerechnet werden müsste. Mit den Überlegungen für den Einsatz mobiler Technik stehen wir noch ganz am Anfang. Wir prüfen deren Machbarkeit. Dazu gehört eine abschließende rechtliche Bewertung zur Zulässigkeit einer mobilen Überwachung, das Ergebnis ist noch offen. Auch ist noch nicht entschieden, ob wir einen einsatztaktischen Mehrwert erkennen können. Sollte ein Einsatz einer mobilen Videobeobachtungsanlage Realität werde, stünden der Platz der Republik, der Europaplatz und die Rheydter Innenstadt im Fokus. Am Mönchengladbacher Hauptbahnhof ist das Kriminalitätsgeschehen weiterhin höher als in der Rheydter Innenstadt. Eine mobile Videobeobachtungsanlage würde nach Einzelfallprüfung ortsbezogen und temporär nur sehr begrenzt einzusetzen sein. Ob die Prüfung dieser Möglichkeit zu einer Beschaffung einer mobilen Videobeobachtungsanlage führen wird, ist noch völlig offen.(wr)

Ebenso finden Sie die veröffentlichte Pressemitteilung bei Bedarf hier: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/30127/4598222.

Ferner darf ich Sie bitten, dieses Thema bei Herrn Boss als TOP für die nächste Beiratssitzung anzumelden. Dann können wir uns der Thematik dort noch einmal genauer widmen.

Ich hoffe, Ihnen damit schon einmal weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen einen angenehmen Start in die neue Arbeitswoche.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Präsidium,

Cornelia Weber, Polizeihauptkommissarin

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