Mietrechttabelle

Personen

Anfrage von Ulla Brombeis im Hauptausschuss am 28.06.2017

Die Mietrichtwerttabelle für Mönchengladbach (Mietpreisspiegel) regelt die Angemessenheit der Mietpreise im Bereich des privaten Wohnungsmarktes in der Stadt Mönchengladbach. Die Miete für eine freifinanzierte Wohnung ist u. a. nach dem örtlichen Mietwertspiegel zu ermitteln. Die Mietpreisstelle der Stadt Mönchengladbach ist bei der Wohnungsaufsicht in der Stadtverwaltung Mönchengladbach angesiedelt. Anträge zur Prüfung zulässiger Mieten sollen schriftlich der Stadtverwaltung Mönchengladbach eingereicht werden. Bestätigt sich der Verdacht eines Mietpreisverstoßes, kann die Mietpreis- und Wohnungsaufsicht Eigentümer/Verwalter auffordern, die Miete zu senken.

Die Mietrichtwerttabelle kommt unter aktiver Beteiligung der Stadtverwaltung Mönchengladbach zu Stande. Die Mietrichtwerttabelle für Mönchengladbach (Mietspiegel) ist aber ausschließlich gegen Entgelt beim

Haus- und Grundbesitzerverein e. V.
Humboldtstraße 66

41061 Mönchengladbach

erhältlich.

Hierauf bezieht sich meine Anfrage:

1. Weshalb ist der Mietpreisspiegel, der unter aktiver Beteiligung der Stadtverwaltung Mönchengladbach zu Stande kommt, nicht auf der Homepage der Stadt Mönchengladbach oder innerhalb der Stadtverwaltung einsehbar?

2. Unterliegt der Mietpreisspiegel dem Informationsfreiheitsgesetz und hat die Stadtverwaltung Mönchengladbach in diesem Zusammenhang nicht dafür Sorge zu tragen, dass der Mietpreisspiegel für alle Bürgerinnen und Bürger barrierefrei in der Stadtverwaltung sowie auf der Städtischen Homepage einsehbar ist?

3. Ist davon auszugehen, dass der Mietpreisspiegel für alle Bürgerinnen und Bürger barrierefrei in der Stadtverwaltung sowie auf der Städtischen Homepage einsehbar ist?

4. Welche Voraussetzungen müssen in Mönchengladbach vorliegen, damit der Mietpreisspiegel vor einem Inkrafttreten, dem Rat der Stadt zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird?

Antwort der Verwaltung vom 23.11.2017

Sehr geehrte Frau Brombeis,

ich bitte zunächst zu entschuldigen, dass ich erst jetzt zu Ihrer Anfrage Stellung nehme. Der jetzige Mietspiegel „Mietrichtwerte für Mönchengladbach (Stand: Juli 2015)“ ist ein sog. „einfacher“ Mietspiegel. Dieser ist zwar unter Beteiligung der Stadt Mönchengladbach erstellt worden, jedoch handelt es sich formal um eine Übereinkunft des hiesigen Haus- und Grundbesitzervereines mit Vertretern der örtlichen Wohnungseigentümer, deren Ergebnis von der Stadt Mönchengladbach mitgetragen wurde. Der Mietspiegel ist im Fachbereich Soziales und Wohnen der Stadtverwaltung einsehbar. Bürger die bei der Mietpreisstelle vorsprechen, können dort die Broschüre einsehen. Auch werden bei telefonischen Anfragen die nachgefragten Tabellenwerte mitgeteilt. Allerdings handelt es sich beim Mietspiegel um eine Broschüre, für die nicht die Stadt, sondern der Haus- und Grundbesitzerverein das Verwertungsrecht hat. Er trägt auch die entstehenden Kosten, die er durch Verkauf an Interessenten refinanziert. Auf entsprechende Anfrage hat der Haus- und Grundbesitzerverein zur Veröffentlichung der aktuellen Mietspiegels auf der städtischen Homepage keine Zustimmung erteilt.

Eine Beratung und Beschlussfassung durch den Rat wäre nur dann möglich, wenn die Stadt sich zur Erstellung eines sog. qualifizierten Mietspiegels im Sinne des § 558d BGB entscheidet. Dies ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wird und in Abständen von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen ist. Nach vier Jahren ist er neu zu erstellen.

Durch die besonderen Anforderungen an einen solchen Mietspiegel ergeben sich auch demzufolge wesentlich höhere Kosten, deren Finanzierung vorab geklärt werden müsste.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Wilhelm Reiners, Oberbürgermeister

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