Mieter*innen des Wohnungskonzerns LEG/Kosten der Unterkunft

Dr. Boris Wolkowski

Anfrage von Dr. Boris Wolkowski an den Oberbürgermeister am 24.08.2018

Mieter*innen des Wohnungskonzerns LEG/Kosten der Unterkunft

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Stadt Mönchengladbach trägt für viele Haushalte in der Stadt im Rahmen  des SGB II und SGB XII die Kosten der Unterkunft. Sehr viele dieser Haushalte gehören zu den Mieter*innen des Wohnungskonzerns LEG, der in Mönchengladbach wohl der größte Eigentümer von Wohnungen auf dem privaten Wohnungsmarkt ist.

Die LEG ist mit etwa 130.000 Wohnungen und 350.000 Mietern größter Vermieter im Lande NRW; sie ist zugleich eines jener Wohnungsunternehmen, die bisher in Mönchengladbach – trotz der Auflagen der Sozialcharta – rigoros alle sich bietenden Spielräume zu Mieterhöhungen genutzt hat. Gleichzeitig lässt sich jedoch auch diversen Presseveröffentlichungen sowie Gesprächen mit Bürgern und Mietberatungsstellen entnehmen, dass für eine sehr hohe Zahl von Mieter*innen Probleme im Zusammenhang mit nicht erfolgten Instandhaltungen, dem baulichen Zustand der Wohnungen (defekte Anlagen, Schimmel etc.) und der generellen Erreichbarkeit des Vermieters bestehen.

Da die Stadt zwar Kostenträger im Bereich der Kosten der Unterkunft ist, nicht aber Mietvertragspartei, muss die Stadt ein fiskalisches Interesse daran haben, dass Mieter, bei denen die Stadt die Kosten der Unterkunft trägt, Mietkosten nur in angemessener und mietrechtlich berechtigter Höhe zahlen müssen.

Vor diesem Hintergrund stellen sich der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Mönchengladbach nachfolgende Fragen:

1.) Sieht die Stadtverwaltung auf dem Gebiet des Mieterschutzes in Mönchengladbach Handlungsbedarf? Sind der Stadtverwaltung Probleme auf dem Gebiet des Mieterschutzes in der Stadt Mönchengladbach bekannt?

2.) Sind der Stadtverwaltung Vorgänge bekannt, wo sich z.B. Mieter*innen aus den zahlreichen Objekten der LEG mit ihren Problemen an die Stadtverwaltung und das Jobcenter gewandt haben?

3.) Sieht die Stadtverwaltung die Gefahr einer Verschärfung der Probleme und einer Steigerung der Mietkosten für Mieter*innen der LEG, wenn die am 29. August 2008 in Kraft getretene so genannte Sozialcharta zum LEG-Verkauf nach zehn Jahren, d.h. zum 29. August 2018 ausläuft?

4.) Wenn ja, wie hat die Stadtverwaltung hierauf reagiert?

5.) Gab es bereits Initiativen der Stadtverwaltung, die Erfahrungen der örtlichen Mietervereine, Mietrechtsberatungsstellen und des Jobcenters zu evaluieren und gemeinsam eine Lösung zu suchen?

6.) Wenn ja, warum sind diese gescheitert?

7.) Gibt es aktuell in Mönchengladbach Bestrebungen der Stadtverwaltung, einen organisationsübergreifenden Dialog zu führen, um die Probleme der LEG-Mieter*innen einer Lösung zuzuführen?

8.) Wenn nein, warum sieht die Stadtverwaltung keinen akuten Handlungsbedarf, den Dialog zu suchen?

9.) Welche alternativen Handlungskonzepte gibt es seitens der Stadtverwaltung, um die bestehenden Probleme zu lösen?

Für eine zeitnahe Beantwortung der Fragen bedanke ich mich im Namen meiner Fraktion sehr herzlich!

Mit besten Grüßen
Dr. Boris Wolkowski, stellvertr. Fraktionsvorsitzender Bündnis90/Die Grünen

Antwort der Verwaltung vom 16.10.2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre obige Anfrage hat mir der Oberbürgermeister zur Beantwortung zugeleitet.

Darin knüpfen Sie an Medienberichte sowie an mit Betroffenen geführte Gespräche an, in denen Kritik am Verhalten der LEG als Vermieterin mit größerem Wohnungsbestand geäußert worden ist. Mit Ihren Fragen stellen Sie auf die Position der Stadt als Träger der Kosten der Unterkunft sowohl im Rahmen der durch den Fachbereich Soziales und Wohnen gewährten Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII als auch im Rahmen der durch das Jobcenter Mönchengladbach gewährten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II ab.

Wie Sie berechtigterweise bemerken, ist weder die Stadt noch das Jobcenter selbst Mietvertragspartei, was eine unmittelbare Interessenwahrnehmung für die Mieterschaft ausschließt. Über die allgemeinen mietvertragsrechtlichen Bestimmungen des BGB hinaus hat der Gesetzgeber mit Blick auf Vermieter mit großen Wohnungsbeständen auch keine weiter gehenden gesetzlichen Befugnisse für Kommunen geschaffen.

Einzig das – wiederum auf alle Vermieter ausgerichtete – Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW) aus dem Jahr 2014 beinhaltet einen zusätzlichen Schutz der Mieterschaft durch die gemeindliche Wohnungsaufsicht. Hiernach ist der jeweilige Eigentümer von Mietwohnungsgebäuden oder sein beauftragter Verwalter verpflichtet, den Wohnraum mit Nebengebäuden und Außenanlagen in einem Zustand zu erhalten, dass der ordnungsgemäße Gebrauch gewährleistet ist.

Ist dies nicht der Fall, haben die Mieterinnen und Mieter die Möglichkeit, die beim Fachbereich Soziales und Wohnen, angesiedelte Wohnungsaufsicht einzuschalten. Diese kann sich allerdings nicht – wie oben aufgeführt – in übliche mietrechtliche Angelegenheiten einschalten, sondern hat auf die Beseitigung von im Gesetz genannten Missstände hinzuwirken.

In den letzten Jahren haben sich in der Tat im Wohnungsbestand der LEG einzelne derartige Hinweise ergeben. Denen ist die Wohnungsaufsicht auch regelmäßig nachgegangen.  Die gerügten Missstände betrafen in der Hauptsache die Funktionsfähigkeit technischer Anlagen (z. B. Aufzug, Heizung) und waren weder als gravierend noch auf Grund der Häufigkeit im Zeitverlauf oder in der Relation zu Größe des Wohnungsbestandes als auffällig zu bezeichnen.

Ferner war festzustellen, dass die Gesellschaft die entsprechenden Missstände im Falle der behördlichen Rüge jeweils innerhalb der gesetzten Frist im Rahmen der freiwilligen Abhilfe beseitigt hat, so dass es in keinem Fall zu einer im Gesetz vorgesehenen Anordnung gekommen ist.

Ergänzend liegt mir der Erfahrungsbericht des Jobcenters Mönchengladbach vor. Auch dieses hat die Berichterstattung – insbesondere in den lokalen Medien – registriert. Gleichwohl sind dort ebenfalls Beschwerden gegen die LEG  als Vermieterin weder in einer auffälligen Regelmäßigkeit noch in einer bedenklichen Häufung zu verzeichnen. Auch ist dort kein einziger Fall bekannt, in dem sich die Mieterschaft anwaltliche Unterstützung eingeholt hat und eine Minderung der Miete erwirkt hat.

Zusammengefasst ist die LEG nebst ihrer Mieterschaft im Fachbereich Soziales und Wohnen und im Jobcenter Mönchengladbach keinesfalls ein „Tagesthema“. Gemäß den hiesigen Erfahrungen ist es Erfolg versprechend, sich im Falle von Missständen im Sinne des WAG an die hiesige Wohnungsaufsicht zu wenden, die im Verwaltungsgebäude Fliethstraße 86-88 untergebracht ist. Die prompte Reaktion auf entsprechende Rügen deutet darauf hin, dass sich die Gesellschaft Ihrer Verantwortung durchaus bewusst ist.

Mit freundlichem Gruß

In Vertretung

Dörte Schall, Beigeordnete

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