Medienentwicklungsplan und Pilotschulen

Gerd Schaeben

Fraktionsantrag
Ausschuss für Schule und Bildung: 27.05.2020

Beratungsgegenstand
Medienentwicklungsplan und Pilotschulen

Beschlussentwurf:
Der Schul- und Bildungsausschuss beschließt:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, in der nächsten Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses über den bisherigen Stand der wichtigsten Planungsziele des „MEP 2020 – 2024“, beschlossen in der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses vom 21.11.19, in den Bereichen „Ausbau der strukturierten und kabellosen Netzwerke, Erweiterung der EDV-Arbeitsplätze, der Sicherstellung von Wartung und Support und Fortbildung der Lehrkräfte“ … zu berichten und – unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Corona-Krise – notwendige Ergänzungen bzw. Aktualisierungen darzustellen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beiden „digitalen Pilotschulen“ Gymnasium Am Geroweiher und Hugo-Junkers-Gymnasium (Siehe Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses vom 12.6.2019) das Konzept vorzustellen, wie die regelmäßige Zusammenarbeit mit den anderen Mönchengladbacher Schulen zur Umsetzung eines eigenen schulspezifischen Medienkonzeptes erfolgen soll und wie dabei in besonderer Form die grundsätzliche Unterschiedlichkeit der Schulen der verschiedenen Schulformen berücksichtigt werden kann.

Begründung:
Der am 21.11.2019 verabschiedete MEP bezieht sich in 2.2 „Schule und Ausbildung – Ziele der Kultusministerkonferenz“ auf das Strategiepapier „Bildung in der digitalen Welt“ der Kultusministerkonferenz von 2016 und zitiert: „… Ziel der Kultusministerkonferenz ist es, dass möglichst bis 2021 jede Schülerin und jeder Schüler jederzeit … eine digitale Lernumgebung und einen Zugang zum Internet nutzen können sollte.“ (MEP, S. 6) Da der Schulträger die Verpflichtung hat (§ 79 SchulG NRW), den städtischen Schulen für einen ordnungsgemäßen Unterricht die erforderlichen Einrichtungen und Lernmittel und das notwendige Personal bzw. eine am „allgemeinen Stand der Informationstechnologie orientierte Sachausstattung bereit zu stellen“, ist es zu begrüßen, dass der MEP die Planungsziele für den Zeitraum bis 2024 vorgibt und auch die Haushaltsmittel von rund 18 Mio. € bewilligt worden sind. Bisher zeigen sich aber beim Ausbau der Netze, der bisher höchstens bei rund 60 % der etwa 90 städtischen Schulen erfolgt ist, bei der Erweiterung der schulischen EDV-Arbeitsplätze, bei der Versorgung durch mobile Endgeräte und auch bei der Unterstützung der Erweiterung der Medienkompetenz des Lehrpersonals durch Fortbildungen noch deutliche Defizite.

Vor etwa einem Jahr wurden die beiden Schulen „Gymnasium Am Geroweiher“ und „Hugo-Junkers-Gymnasium“ zu Pilotschulen bestimmt. Kriterien für die Auswahl der beiden Schulen waren:

– Darstellung eines stichhaltigen Medienentwicklungskonzeptes
– bereits vorhandene Erfahrungen der Schule
– Übertragbarkeit des Konzeptes auf Schulen aller Schulformen
– kurzfristige Umsetzung an anderen Schulen
– regelmäßiger Austausch mit anderen Schulen und Schulformen

Bisher ist kein Konzept bekannt, wie die vor knapp einem Jahr im Schulausschuss am 12.6.2019 ausgewählten digitalen Pilotschulen in Zusammenarbeit mit der Schulverwaltung mit den bisher noch im Anfangsstadium der Medienentwicklung stehenden städtischen Schulen kooperieren, ihre Schulmodelle und Erfahrungen weitergeben und der regelmäßige Austausch strukturiert und organisiert ist.
Die Gespräche mit Beteiligten der Pilotschulen, die an der Konzeptentwicklung und dem Unterstützungs- und Umsetzungsprozess für die anderen Schulen beteiligt waren, ergeben ein kritisches Bild. Eine angestrebte Zusammenarbeit mit der Schulverwaltung fand kaum statt, Beamer und weitere Geräte wurden erst in den Osterferien installiert, eine Infrastruktur (LAN und WLAN) wurde bisher nicht geschaffen und ein gemeinsamer Erfahrungsaustausch der beiden Schulen mit der Schulverwaltung fand nicht statt. Um die im MEP vorgestellten Planziele zu erreichen, ist es dringend erforderlich, endlich eine Konzeption vorzulegen, wie die Pilotschulen in Zusammenarbeit mit der Schulverwaltung ihren Auftrag, die Unterstützung und Umsetzung der städtischen Schulen bei der Implementation eigener Medienentwicklungskonzepte, erfüllen können.
Dies ist umso notwendiger, damit die Bildungsgerechtigkeit bei der Digitalisierung der Schulen nicht auf der Strecke bleibt, da die Voraussetzungen, Kompetenzen und Zielsetzungen der Schulen stark variieren und sich die Bedürfnisse wegen der Struktur der verschiedenen Schulformen sehr unterscheiden.
Für einen notwendig erscheinenden Neustart zur Unterstützung und Beratung der städtischen Schulen bei der Umsetzung einer digitalen Struktur an den einzelnen Schulen, ist ein ausführlicher Bericht des bisherigen Entwicklungstandes eines Kooperations- und Unterstützungskonzeptes der Schulverwaltung mit den digitalen Pilotschulen erforderlich.

Mönchengladbach, 14.05.2019

Gerd Schaeben, Schul- und bildungspolitischer Sprecher der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Niederschrift des Ausschusses für Schule und Bildung:

Der Schul- und Bildungsausschuss beschließt:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, in der nächsten Sitzung des Schul- und  Bildungsausschusses über den bisherigen Stand der wichtigsten Planungsziele des „MEP 2020 – 2024“, beschlossen in der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses vom 21.11.19, in den Bereichen „Ausbau der strukturierten und kabellosen Netzwerke, Erweiterung der EDV-Arbeitsplätze, der Sicherstellung von Wartung und Support und Fortbildung der Lehrkräfte“ … zu berichten und – unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Corona-Krise – notwendige Ergänzungen bzw. Aktualisierungen darzustellen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beiden „digitalen Pilotschulen“ Gymnasium Am Geroweiher und Hugo-Junkers-Gymnasium (Siehe Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses vom 12.6.2019) das Konzept vorzustellen, wie die regelmäßige Zusammenarbeit mit den anderen Mönchengladbacher Schulen zur Umsetzung eines eigenen schulspezifischen Medienkonzeptes erfolgen soll und wie dabei in besonderer Form die grundsätzliche Unterschiedlichkeit der Schulen der verschiedenen Schulformen berücksichtigt werden kann.

Abstimmungsergebnis: Mit Änderung beschlossen

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