Wohnraumschutzsatzung

Personen

Fraktionsantrag

Hauptausschuss: 09.06.2020

Rat: 17.06.2020                                

Beratungsgegenstand

Satzung der Stadt Mönchengladbach zum Schutz und Erhalt von Wohnraum (Wohnraumschutzsatzung)

Beschlussentwurf:

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt beschließt:                        

1.    Die nachfolgende Fassung der Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum (Wohnraumschutzsatzung) wird beschlossen.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung 20 Monate nach Inkrafttreten zu evaluieren und dem Rat die Ergebnisse vorzulegen.

Begründung:

Die Situation auf dem Wohnungsmarkt der Stadt Mönchengladbach ist weiterhin deutlich angespannt. Insbesondere bei gewerblichen Kurzzeitvermietungen besteht dringender Handlungsbedarf, da sich hier erkennbar ein Trend abzeichnet, der zu dauerhaftem Entzug von Mietwohnungen und Preissteigerung führt. Weiterer Handlungsbedarf besteht bei dauerhaft leerstehenden Wohnungen. Mit der Wohnraumschutzsatzung wird die Grundlage geschaffen, Leerstand systematisch zu erfassen und zu verhindern. Um der Verknappung von Wohnraum entgegen wirken zu können, müssen alle rechtlichen Möglichkeiten genutzt werden. Weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.

Mönchengladbach, den 28.05.2019

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Schreibe einen Kommentar