Markierungsstreifen Viersener Straße

Personen

Anfrage von Claus Flören in der Bezirksvertretung Nord am 26.08.2015

Vor einigen Monaten sind Markierungsstreifen auf dem Radstreifen der Viersener Straße zwischen Aachener Straße und Marktstieg (Fahrtrichtung Steinmetzstraße) durchgeführt worden. Der Streifen ist grundsätzlich als Schutzstreifen gemäß Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO markiert. Lediglich in einem Teilstück zwischen der Ausfahrt des Parkhauses unter dem Kapuzinerplatz und der Treppenanlage neben dem Haus Zoar ist ein Radfahrstreifen (Zeichen 295 der Anlage zu § 41 Abs. 1 StVO) markiert; dort ist auch durch Zeichen 237 eine Benutzungspflicht für Radfahrer angeordnet. Die Breite des Radfahrstreifens beträgt 1,12 m (einschließlich weißer Markierung), wovon 0,26 m auf den nicht gefahrlos zu befahrenden Rinnstein entfallen.

Wieso wurde bei den Markierungsarbeiten den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA 2010) nicht gefolgt, die eine Mindestbreite von Radfahrstreifen von 1,85 m vorsehen und wieso besteht auf diesem Teilstück eine Benutzungspflicht?

Antwort der Verwaltung vom 14.10.2015

Sehr geehrter Herr Flören,

die Schutzstreifen im Bereich der Viersener Straße sind im Zuge der Erneuerung der Lichtsignalanlage regelkonform wiederhergestellt worden. Lediglich vor der Einfahrt zum Parkhaus war der Asphalt altersschwach, dass hier nur die Fahrbahndecke erneuert worden ist und dabei die Maße nicht verändert worden sind. Es handelt sich dabei also um eine reine Instandhaltungsmaßnahme, bei der die Spurbreiten unverändert geblieben sind. Die technischen Regelwerke sind immer bei Neu- und Umbauten anzuwenden, gelten aber nicht für den Bestand und reine Instandhaltungsmaßnahmen, weil diese unverhältnismäßig wäre. Bei der nächsten grundhaften Fahrbahnsanierung der Viersener Straße wird dann eine Anpassung an den Stand der Technik bzw. das geltende technische Regelwerk (ERA 2010) und die dann geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Benutzungspflicht auf diesem Abschnitt wird kurzfristig entfernt.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Wilhelm Reiners, Oberbürgermeister

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