Luftschadstoff- und Lärmbelastungen

Personen

Anfrage von Dr. Gerd Brenner in der Bezirksvertretung Nord am 13.11.2019

Im Stadtbezirk Nord nehmen Luftschadstoff-  und Lärmbelastungen der Bevölkerung aufgrund aktueller Entscheidungen zur Verkehrsinfrastruktur zu. Davon ist besonders der Stadtteil Hardt betroffen, aber auch z.B. Venn. Der dreispurige Ausbau der A 52/ A 63 führt voraussichtlich zu einer höheren Belastung der angrenzenden Wohnbevölkerung. Eine weitere Zusatzbelastung ergibt sich aus dem bereits spürbaren Zusatzverkehr, der durch das Amazon-Logistikzentrum in Rheindahlen verursacht wird; ein erheblicher Teil dieses Verkehrs wird über die Autobahnabfahrt MG-Hardt abgewickelt und quer durch Hardt geführt.

Dazu die folgenden Fragen:

•     Welche aktuellen und prognostischen Daten zur Emissionszunahme (Luftschadstoffe, Verkehrslärm) für die Stadtteile Hardt und Venn liegen der Verwaltung vor oder kann sie zeitnah in Erfahrung bringen?

•     Welche Beeinträchtigungen des autobahnnahen Naturschutzgebietes Bistheide in Venn erwartet die Verwaltung durch Ausbauten der – oder an der – B 52?

•     Welche Schutzmaßnahmen für die Wohnbevölkerung oder schützenswerte Naturräume hält die Verwaltung für sinnvoll und möglich?

Antwort der Verwaltung vom 16.12.2019

Anfrage Bezirksvertretung Nord vom 13.11.2019
Zusatzbelastungen durch den Ausbau der Autobahn A52/A61 und Logistikverkehr

Sehr geehrter Herr Brenner,
Ihre Anfrage in der o. a. Sitzung der Bezirksvertretung Nord kann ich wie folgt beantworten:

1. Welche aktuellen und prognostischen Daten zur Emissionszunahme (Luftschadstoffe, Verkehrslärm) für die Stadtteile Hardt und Venn liegen der Verwaltung vor oder kann sie zeitnah in Erfahrung bringen?

Der Stadtverwaltung liegen keine Daten zur Emissionszunahme vor, die es durch eine Zunahme des Verkehrs geben wird. Maßgeblich für eine Beurteilung sind allerdings die entstehenden Immissionen.

Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung zum Gewerbegebiet Rheindahlen wurde keine wesentliche Verkehrsmengensteigerung für den Stadtteil Hardt prognostiziert. Damit einher geht auch, dass dort keine Verkehrslärmimmissionen oder Überschreitung der zulässigen Luftschadstoffimmissionen zu erwarten sind.

Mithilfe eines Monitorings soll allerdings zukünftig auch der Knoten B57/Hardter Landstraße und somit auch die in Richtung Hardt verlaufende Hardter Landstraße hinsichtlich des Verkehrsaufkommens betrachtet werden.

Die erste Beteiligung der Stadt Mönchengladbach im Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der A52 zwischen AK Mönchengladbach und AK Neersen sowie der A61 zwischen AK Mönchengladbach und AS Nordpark bezog sich auf den Umfang der Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU). Die städtische Stellungnahme der Fachdienststellen verweist ausdrücklich auf die im städtischen Lärmaktionsplan beschlossenen und festgesetzten ruhigen Gebiete. Entlang dieser Ausbauabschnitte liegen mehrere „stadtnahe Erholungsräume“ bzw. „Stadtoasen“, welche vor einer Zunahme durch (Verkehrs-)Lärm geschützt werden sollen und im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens in der Abwägung zu berücksichtigen sind. Ein Schutz dieser Gebiete in Form
z. B. von Lärmschutzwällen wird im Rahmen des Verfahrens der Stadtverwaltung angestrebt.

Das zusätzliche Emissionen durch Luftschadstoffe aufgrund der Lage der Autobahnen in den angrenzenden Siedlungsbereichen zu einer Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung zu führen können, ist nicht zu erwarten.

2. Welche Beeinträchtigungen des autobahnnahen Naturschutzgebietes Bistheide in Venn erwartet die Verwaltung durch Ausbauten der – oder an der – B 52?

Für die Trassenführung im Bereich der Naturschutzgebiete Bistheide und Großheide werden derzeit Möglichkeiten gesucht, die damit verbundenen Eingriffe und Auswirkungen möglichst gering zu halten. Dis ist zwar erklärter Planungsauftrag, aber es ist ersichtlich, dass eine Verbreiterung der A52 um 2 Fahrspuren einen erhöhten Platzbedarf und damit eine Inanspruchnahme heutiger Schutzgebietsflächen zur Folge haben muss. Maßnahmen zur Eingriffsminderung werden erwartet und sind naturschutzrechtlich vorgeschrieben. Sie sind Bestandteile des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags, dessen Erarbeitung im nächsten Jahr vorgesehen ist.

3. Welche Schutzmaßnahmen für die Wohnbevölkerung oder schützenswerte Naturräume hält die Verwaltung für sinnvoll und möglich?

In den nächsten Phasen zur Aufstellung des Genehmigungsantrags wird die Verwaltung zu den jeweiligen Schritten und Themenfeldern ihre Stellungnahmen zur Wahrung der städtischen Interessen und Belange abgeben. Die Forderung von Schutzmaßnahmen ist möglich, wenn eine konkretisierte Planung vorliegt. Diese ist gerade erst in der Erarbeitung, und zu gegebener Zeit wird in den nächsten Beteiligungsschritten die Vertretung der Belange der Bürgerinnen und Bürger, aber auch des Naturschutzes durch die reguläre Beteiligung der jeweiligen städtischen Dienststellen und Gremien auch für den Bezirk Nord erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

Dr.-Ing. Gregor Bonin, Stadtdirektor und Technischer Beigeordneter

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