Kosten der Unterkunft im Bereich des SGB II und SGB XII

Personen

Anfrage von Ulla Brombeis in der Ratssitzung am 30.08.2017

Die Stadt Mönchengladbach hat im Hinblick auf die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft im Bereich des SGB II und SGB XII ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dazu möchte ich folgende Fragen stellen.

1. Ist das Gutachten fertig, zu welchem Fazit gelangt es und wird die Verwaltung das Gutachten den Fraktionen des Rates zukommen lassen?

2. Wenn das Gutachten im Hinblick auf die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft im Bereich des SGB II und SGB XII zu Veränderungen Anlass gibt, ab wann bzw. zu welchem Datum werden diese durch die Grundsicherungsträger umgesetzt?

3. Welche organisatorischen Maßnahmen wird die Verwaltung ergreifen, um im Falle einer Erhöhung der Unterkunftskosten unberechtigten Mieterhöhungen entgegenzuwirken?

4. Beabsichtigt die Verwaltung den Rat über den in Rede stehenden Vorgang in Kenntnis zu setzen bzw. durch eine entsprechende Beratungsvorlage zu beteiligen?

Antwort vom Oberbürgermeister in der Sitzung vom 30.08.2017

Oberbürgermeister Reiners antwortet, dass in dem bald beginnenden Ratszug eine Vorlage zu dieser Thematik kommen werde, die alle Aspekte dieser Anfrage beantwortet.

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