Kosten der Inklusion (Belastungsausgleich)

Dr. Boris Wolkowski

Anfrage von Dr. Boris Wolkowski im Planungs- und Bauausschuss am 16.02.2016

Am 1. August 2014 trat das Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion in Kraft.

Dadurch wurde entsprechend einer Vereinbarung zwischen der Landesebene und den Kommunalen Spitzenverbänden den Kommunen in NRW ein Gesamtbetrag von 25 Mio. EURO zur Verfügung gestellt.

Diese Mittel werden auf der Basis der Schülerzahl der allgemeinen öffentlichen Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I auf die Kommunen verteilt (§ 1 Absatz 4 des Gesetzes).

Für das Schuljahr 2014/2015 ergab sich ein Pro-Kopf-Betrag von 16,63 €.

Bezogen darauf bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie hoch waren die Mittel, die das Land NRW der Stadt Mönchengladbach zur Verfügung gestellt hat, in welchem Umfang wurden im Schuljahr 2014/2015 Mittel verausgabt und was geschieht mit den Mitteln, die nicht verausgabt wurden?

2. Welche konkreten Maßnahmen wurden davon finanziert (Aufstellung getrennt nach Schule, Einzelmaßnahmen je Schule, maßnahmenbezogene Einzelbeträge)?

3. Welche konkreten Maßnahmen sind für die Schuljahre 2015/2016, 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 mit welcher Priorisierung geplant.

4. In welchem Umfang wurden die Schulleitungen, die Inklusionsbeauftragte und die Behindertenverbände in die Maßnahmenplanungen mit einbezogen?

5. Wie gedenkt die Verwaltung zukünftig den politischen Gremien die Planungen zur Entscheidung vorzulegen und entsprechende Nachweise über die Mittelverwendung zur Kenntnis zu geben?

Antwort der Verwaltung vom 21.03.2016

Sehr geehrter Herr Wolkowski,

zu Ihrer Anfrage in der Sitzung des Planungs- und Bauausschusses nehme ich wie folgt Stellung:

1. Für das Schuljahr 2014115 hat die Stadt Mönchengladbach einen Betrag in Höhe von 370.580,94 € als Belastungsausgleich gemäß § 1 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion erhalten.

Insgesamt wurden im Jahr 2015 rd.82.000 € verausgabt. Die restlichen Mittel werden übertragen und für die unten benannten Maßnahmen verwendet. Weiterhin hat das Land zugesagt, auch in den Schuljahren 2015/16 bis 2018119 einen Betrag in ähnlicher Höhe zur Verfügung zu stellen.

2. lm Einzelnen wurden an folgenden Schulen Maßnahmen durchgeführt:

Kath. Grundschule Holt (Ertüchtigung eines Behinderten-WC’s, Schaffung eines Pflegebereiches, Bau einer Rampe zum OGS-Trakt)
Kosten: 34.000 €

Förderzentrum Süd (Schaffung eines Behinderten-WC’s am Standort Frankfurter Straße)
Kosten: 30.000 €

Realschule Wickrath (Schaffung eines Differenzierungsraumes)
Kosten: 8.000 €

Gesamtschule Hardt (Schaffung eines Differenzierungsraumes)
Kosten: 10.000 €

3. Nach derzeitigem Erkenntnisstand sind in diesem und in den kommenden Jahren folgende  Maßnahmen geplant:

2016:
Umgestaltung des Sanitärbereiches und Schaffung eines Behinderten-WC’s mit Pflegebereich in der Gymnastikhalle der Kath. Grundschule Holt

Schaffung eines Behinderten-WC’s mit Pflegebereich und von zwei Differenzierungsräumen an der Kath. Grundschule Waisenhausstraße

Schaffung eines Differenzierungsraumes durch Rückbau des ehemaligen Physikraums am Förderzentrum Süd (Standort Frankfurter Straße)

Schaffung eines Behinderten-WC’s an der Sporthalle Voigtshofer Allee

Schaffung eines Differenzierungsraumes an der Realschule an der Niers

Schaffung ,von drei weiteren Differenzierungsräumen und eines weiteren Pflegebereiches sowie Einbau von elektromotorischen Türöffnern an den Haupteingangsbereichen an der Gesamtschule Hardt

Schaffung eines Behinderten-WC’s mit Pflegebereich an der Gesamtschule Rheydt-Mülfort

2017:

Schaffung eines Behinderten-WC’s mit Pflegebereich und barrierefreie Ertüchtigung der Eingangsbereiche an der Gemeinschaftsgrundschule Neuwerk. Außerdem wird derzeit die Ausstattung des Schulgebäudes Nespeler Str. 40 mit einem Aufzug geprüft.

Schaffung eines Differenzierungsraumes an der Gesamtschule Rheydt-Mülfort

2018:

Schaffung weiterer Differenzierungsräume, Verlagerung der OGS-Räume ins Erdgeschoss und barrierefreie Ertüchtigung der Eingangsbereiche an der Kath. Grundschule Waisenhausstraße

4. Die vorstehend beschriebenen Maßnahmen sind mit den Schulleitungen und der lnklusionsbeauftragten abgestimmt. Darüber hinaus haben im Rahmen der Festlegung der Schwerpunktschulen die jeweiligen Schulkonferenzen ihre Stellungnahme abgegeben (vgl. Beratungsvorlage 540/IX).

5. Bei den notwendigen Baumaßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur handelt es sich um Geschäfte der laufenden Verwaltung gemäß § 41 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW. Insofern ist eine Vorlage der Planungen zur Entscheidung in den politischen Gremien nicht vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung
Dr. Gert Fischer, Beigeordneter

Schreibe einen Kommentar