Gehälter der Vorstandsmitglieder der AöR

Personen

Anfrage von Ulla Brombeis im Finanzausschuss am 17.02.2016

Wann werden die Gehälter der Vorstandsmitglieder der AöR veröffentlicht und wie hoch sind diese?

Antwort der Verwaltung vom 24.2.2016
Ihre Anfrage aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen vom 17.02.2016

Sehr geehrte Frau Brombeis,

zu den von Ihnen gestellten Fragen: „Wann werden die Gehälter der Vorstandsmitglieder der AöR veröffentlicht und wie hoch sind diese?“ ist folgendes anzumerken:

Gemäß § 114 a Absatz 10 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 22 der Kommunalunternehmensverordnung (KUV) sind mit dem Jahresabschluss der AöR, die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge des Vorstandes sowie die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Leistungen für die Mitglieder des Verwaltungsrates im Anhang des Jahresabschlusses für jede Personengruppe sowie zusätzlich unter Namensnennung die Bezüge und Leistungen unter Aufgliederung nach Komponenten im Sinne des § 285 Nr. 9 Buchst. A des Handelsgesetzbuches anzugeben, soweit es sich um Leistungen des Kommunalunternehmens (AöR) handelt.

Somit werden die Gehälter der Vorstandsmitglieder voraussichtlich Mitte 2017 mit dem Jahresabschluss der AöR für 2016 veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Wilhelm Reiners, Oberbürgermeister

Antwort der Verwaltung vom 24.03.2016

Ihre Anfrage aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen vom 02.03.2016

Sehr geehrte Frau Brombeis,

zu der von Ihnen gestellten Frage: „Wie hoch die Gehälter der Vorstandsmitglieder der AöR sind?“ ist folgendes anzumerken:

Die Verwaltung ist nicht berechtigt, die Gehälter von Vorständen von Beteiligungen zu veröffentlichen. Dies ist Aufgabe der Gesellschaften und Anstalten selbst. Dazu sind, wie bereits im Schreiben vom 24.02.2016 dargestellt, die Regelungen gemäß § 114 a Absatz 10 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 22 der Kommunalunternehmensverordnung (KUV) maßgebend. Diese besagen, dass die Gehälter mit dem Jahresabschluss zu veröffentlichen sind.

Die Gehälter des Vorstandes sind im Wirtschaftsplan der AöR für 2016 in den Personalkosten enthalten.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

Bernd Kuckels, Stadtdirektor und -kämmerer

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