Förderung kommunale Aufwendungen für schulische Inklusion

Dr. Boris Wolkowski

Anfrage von Dr. Boris Wolkowski im Finanzausschuss am 17.02.2016

Am 1. August 2014 trat das Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion in Kraft.

Dadurch wurde entsprechend einer Vereinbarung zwischen der Landesebene und den Kommunalen Spitzenverbänden den Kommunen in NRW ein Gesamtbetrag von 25 Mio. EURO zur Verfügung gestellt.

Diese Mittel werden auf der Basis der Schülerzahl der allgemeinen öffentlichen Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I auf die Kommunen verteilt (§ 1 Absatz 4 des Gesetzes).

Für das Schuljahr 2014/2015 ergab sich ein Pro-Kopf-Betrag von 16,63 €.

Bezogen darauf bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie hoch waren die Mittel, die das Land NRW der Stadt Mönchengladbach zur Verfügung gestellt hat, in welchem Umfang wurden im Schuljahr 2014/2015 Mittel verausgabt und was geschieht mit den Mitteln, die nicht verausgabt wurden?

2. Welche konkreten Maßnahmen wurden davon finanziert (Aufstellung getrennt nach Schule, Einzelmaßnahmen je Schule, maßnahmenbezogene Einzelbeträge)?

3. Welche konkreten Maßnahmen sind für die Schuljahre 2015/2016, 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 mit welcher Priorisierung geplant.

4. In welchem Umfang wurden die Schulleitungen, die Inklusionsbeauftragte und die Behindertenverbände in die Maßnahmenplanungen mit einbezogen?

5. Wie gedenkt die Verwaltung zukünftig den politischen Gremien die Planungen zur Entscheidung vorzulegen und entsprechende Nachweise über die Mittelverwendung zur Kenntnis zu geben?

Antwort der Verwaltung vom 24.03.2016

Anfragen in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 17.02.16

Sehr geehrter Herr Wolkowski,

zu Ihrer Anfrage in der o.g. Sitzung nehme ich wie folgt Stellung:

1. Für das Schuljahr 2014/15 hat die Stadt Mönchengladbach mit Bescheid vom 23 Dezember 2014 einen Betrag in Höhe von 140.811,45 € als Inklusionspauschale gemäß § 2 des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion erhalten Im Jahr 2015 wurden keine Mittel verausgabt. Für die nicht verausgabten Mittel ist ein Antrag auf Ermächtigungsübertragung in das Haushaltsjahr 2016 an den Fachbereich Kämmerei gestellt worden.

2. Im Schuljahr 2015/16 wurden keine Maßnahmen aus der Inklusionspauschale finanziert.

Mit dem Träger der Jugendhilfeeinrichtung „Schloss Dilborn“ in Brüggen wurde eine Vereinbarung abgeschlossen, wonach durch diesen Träger an den folgenden Schulen des Gemeinsamen Lernens sogenannte Inklusionshelferinnen bzw. Inklusionshelfer zur Unterstützung des lehrenden Personals eingesetzt werden:

Katholische Grundschule Untereicken, Katholische Grundschule Waisenhausstraße, Gesamtschule Espenstraße, Gesamtschule Hardt.

An jeder dieser Schulen soll für die Dauer der Gewährung der Inklusionspauschale durch das Land NRW je eine Inklusionshelferin bzw. ein Inklusionshelfer eingesetzt werden Die Kräfte haben ihren Dienst im November bzw. Dezember 2015 aufgenommen

Darüber hinaus ist befristet bis zum 15.07.2016 an jeder der vorgenannten Schulen eine weitere Kraft eingesetzt, so dass auch die Inklusionspauschale für das zurückliegende Jahr zweckentsprechend verwendet werden kann.

4. Die vorstehend beschriebenen Maßnahmen sind mit den Schulleitungen und der Inklusionsbeauftragten über den Arbeitskreis (Inklusion in Schule) abgestimmt.

5. Bei den Maßnahmen handelt es sich um Geschäfte der laufenden Verwaltung gemäß § 41 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW. Insofern ist eine Vorlage der Planungen zur Entscheidung in den politischen Gremien nicht vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

Dr. Gert Fischer, Beigeordneter

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