Klageverfahren nördlich der Steinstraße zwischen Duvenstraße und Bahnstraße

Personen

Anfrage von Karl Sasserath in der Ratssitzung am 14.12.2016

Ist es richtig, dass im Bereich nördlich der Steinsstraße, zwischen der Bahnstraße und der Duvenstraße (B 59n) ein Grundstückseigentümer ein Klageverfahren gegen die Stadt Mönchengladbach erhoben hat? Soweit dies zutrifft, bitte ich um Auskunft wann die Klage erhoben wurde, welche Absicht der Kläger hat und wie der aktuelle Verfahrensstand dieser Klage ist. Wann die Verwaltung beabsichtigt, die Mitglieder des Planungs- und Bauausschusses über diesen Vorgang zu unterrichten?

Antwort der Verwaltung 13.02.2016

„Zum Klageverfahren nördlich der Steinsstraße zwischen Duvenstraße und Bahnstraße“

Sehr geehrter Herr Sasserath,

in der o.g. Ratssitzung haben Sie gefragt, ob es richtig sei, dass im Bereich nördlich der Steinsstraße zwischen der Bahntrasse und der Duvenstraße (B 59n) ein Grundstückseigentümer ein Klageverfahren gegen die Stadt erhoben habe. Soweit dies zutrifft bitten Sie um Auskunft, welche Absicht der Kläger habe und wie der aktuelle Verfahrensstand dieser Klage sei. Letztlich fragen Sie, wann die Verwaltung beabsichtigen würde, die Mitglieder des Planungs- und Bauausschusses über diesen Vorgang zu unterrichten.

Zu Ihrer Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

In der Sitzung der Bezirksvertretung Süd unter dem damaligen Vorsitzenden vom 27.11.2013 wurde nach Verkehrsfreigabe des Geistenbecker Ringes von der Duvenstraße bis zum Stapper Weg eine Durchfahrsperre für den KFZ-Verkehr auf der Steinsstraße in Höhe der Geistenbecker Straße / Bahnüberführung einstimmig beschlossen. Mit Straßenverkehrsrechtlicher Anordnung vom 24.09.2014 wurde dieser Beschluss vollzogen.

Hiergegen richtet sich die Klage einer Grundstückseigentümerin mit der postalischen Bezeichnung Steinsstraße 70 vom 29.04.2016.

Die Klägerin macht geltend, dass die Voraussetzungen des § 45 StVO nicht vorliegen und strebt die Öffnung der Steinsstraße an.

Auf die Klage wurde erwidert, eine Terminbestimmung zur öffentlichen Verhandlung seitens des Verwaltungsgerichtes ist noch nicht erfolgt.

Unabhängig davon hat der Planungs- und Bauausschuss am 10.09.2013 die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen (BP 722/S), in dem die Sperrung planerisch abgesichert werden soll. Das Verfahren dauert noch an, so dass eine Beteiligung der Bezirksvertretung, des Planungs- und Bauausschusses, das Hauptausschusses und des Rates noch aussteht. Im Zusammenhang mit den Beratungsvorlagen Nr. 1779/IX und 1799/IX wurde mündlich über den o.g. Sachverhalt informiert.

Die Steinsstraße ist derzeit noch als Landesstraße gewidmet. Mit Schreiben an die Bezirksregierung Düsseldorf vom 15.07.2015 wurde beantragt, die Steinsstraße zur Gemeindestraße herab zu stufen. Diesem Antrag wurde seitens der Bezirksregierung bisher – trotz Erinnerung – nicht entsprochen. Erst danach kann ein Widmungs- bzw. Teileinziehungsverfahren nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW durchgeführt werden, so dass die straßenverkehrsrechtliche Sperrung auch straßenrechtlich nachvollzogen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Wilhelm Reiners, Oberbürgermeister

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