Kindergartenbedarfsplan Kitaplätze

Personen

Anfrage von Dr. Gerd Brenner im Jugendhilfeausschuss am 23.04.2018

Aus den aktuellen Zahlen des Kindergartenbedarfsplans ergibt sich, dass in diesem Jahr viele Eltern, die ihre Kinder in einer städtischen Kita oder einer Lena-Gruppe angemeldet haben, von der Stadt Mönchengladbach einen Ablehnungsbescheid erhalten. Für die Eltern ist es wichtig, rechtzeitig vor einem möglichen Wiedereinstieg in eine berufliche Tätigkeit mit ihren Arbeitgebern die Konditionen der Beschäftigungsaufnahme vereinbaren zu können. Dazu benötigen sie eine verbindliche Entscheidung der Stadt, ob und in welchem Umfang diese dem Rechtsanspruch der Eltern auf einen Kitaplatz entsprechen kann. Meine Frage dazu:

a. Wann werden die Ablehnungsbescheide für Kita-Plätze in diesem Jahr verschickt?

b. Wie viele Ablehnungsbescheide müssen nach dem gegenwärtigen Stand der Planung verschickt werden?

c. Als Verfahren der Mangelverwaltung wird gegenüber Eltern ein Katalog von Kriterien angewendet, aufgrund derer dann Prioritätsentscheidungen getroffen werden. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht dieser Katalog und dieses Verfahren?

d. Gibt es in der Stadt ein Verfahren der Anmeldung für einen Kita-Platz, für das die üblichen Regeln für Verwaltungsverfahren gelten, nach denen die Verwaltung spätestens nach drei Monaten einen Bescheid zustellen muss?

Antwort der Verwaltung vom 07.06.2018

Ihre Anfrage aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 23.04.2018
hier: Vergabe der Betreuungsplätze

Sehr geehrter Herr Dr. Brenner,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Frage: Wann werden die Ablehnungsbescheide für Kita-Plätze in diesem Jahr verschickt?

Bisher mussten – wie auch in den Vorjahren – noch keine Ablehnungsbescheide im Rahmen des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz verschickt werden. Ob in diesem Jahr ein Zeitpunkt eintritt, an dem Eltern kein freier Betreuungsplatz mehr vermittelt werden kann, ist derzeit noch nicht absehbar.

Zum Verständnis:

Anfang Mai wurde eine zentrale Platzabsage an alle Eltern versandt, deren Vormerkung Ihres Kindes im Kita-Navigator in den bisherigen Wunscheinrichtungen nicht erfüllt werden konnte. Insgesamt erhielten 3.011 Eltern eine derartige Mitteilung. Gleichzeitig wurde diesen Eltern jedoch auch das Angebot unterbreitet sich mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie in Verbindung zu setzen, sofern die Eltern nicht auf die Bereitstellung eines Betreuungsplatzes in den bisherigen Wunscheinrichtungen warten können. Diesen Eltern wird anschließend von der Koordinierungsstelle des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie ein Vordruck zugesandt um den individuellen Betreuungsbedarf zu erfragen und zu belegen. Erfahrungsgemäß nimmt nur ein Teil der angeschriebenen Eltern das Angebot des FB 51 in Anspruch. Ein Großteil der Eltern wartet tatsächlich auf einen zukünftig freiwerdenden Betreuungsplatz in einer Wunscheinrichtung.

Für die Eltern, die das Angebot des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie in Anspruch nehmen und die ihren dringenden Betreuungsbedarf verdeutlichen, wird anschließend eine Vermittlung des Kindes in eine passgenaue Betreuung in einer anderen Kindertageseinrichtung vorgenommen. Aktuell stehen dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie hierfür noch Restplätze zur Verfügung.

Festzustellen ist allerdings auch, dass aufgrund der vom Stadtrat am 05.07.2017 beschlossenen Ausbauplanung bereits zu Beginn des Kindergartenjahres 2018/2019 neue zusätzliche Betreuungsplätze entstehen. Im Moment wird davon ausgegangen, dass bereits zum 01.09.2018 zwei neue Standorte in Betrieb genommen werden können (Vossenbäumchen, Hardter Waldstraße). Zusätzlich plant ein Träger die Eröffnung einer Waldkindergartengruppe am Standort Sonnenstraße. Zudem wird ca. Mitte November eine 5-Gruppen Containeranlage Am Beekerkamp den Betrieb aufnehmen und bereits Anfang Januar 2019 die neue Kindertageseinrichtung Roermonder Höfe. Durch diese zuvor beschriebenen Maßnahmen entstehen insgesamt 230 neue Betreuungsplätze für Kinder im Vorschulalter. Neben diesen neuen Projekten wird intensiv an dem Aufbau von weiteren Betreuungsplätzen im Rahmen der Tagespflege, der Betreuung in LENA-Gruppen und Containeranlagen gearbeitet. Aktuell wird davon ausgegangen, dass noch in diesem Jahr mindestens 6 neue LENA-Gruppen bzw. Großtagespflegestellen den Betrieb aufnehmen werden. Hiervon 2 Projekte im Stadtbezirk Nord, 3 Projekte im Stadtbezirk Süd und 1 Projekt im Stadtbezirk West. In einer engen Abstimmung mit dem Baudezernat wurden zusätzlich Planungen initiiert 5 weitere Containeranlagen mit jeweils 5 Gruppen im Stadtgebiet aufzubauen. Durch die GMMG werden die Standorte derzeit hinsichtlich ihrer zeitlichen Umsetzbarkeit überprüft.
Sofern die zuvor beschriebenen Projekte im Verlauf des Jahres 2018 insgesamt zu verwirklichen sind, werden insgesamt ca. 790 neue Betreuungsplätze für Kinder im Vorschulalter entstehen.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass durch die vom Stadtrat beschlossene Ausbauplanung im Jahr 2019 sukzessive immer wieder neue Kindertageseinrichtungen den Betrieb aufnehmen, die aktuell in der Planung bzw. in der bautechnischen Abstimmung sind.

Durch die noch vorhandenen Betreuungsplätze und die nach und nach entstehenden neuen Betreuungsplätze, werden den Eltern immer wieder neue Betreuungsangebote unterbreitet werden können. Insofern kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht abgesehen werden, ob ein Zeitpunkt erreicht wird, an dem nachfragenden Eltern mit einem dringenden Betreuungsplatzbedarf tatsächlich kein neuer Betreuungsplatz vermittelt werden kann.

Frage: Wie viele Ablehnungsbescheide müssen nach dem gegenwärtigen Stand der Planung verschickt werden?

Siehe Beantwortung zuvor.

Frage: Als Verfahren der Mangelverwaltung wird gegenüber Eltern ein Katalog von Kriterien angewendet, aufgrund derer dann Prioritätsentscheidungen getroffen werden. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht dieser Katalog und dieses Verfahren?

Der Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung und in der Kindertagespflege ist im § 24 SGB VIII geregelt. Demnach haben Kinder ab der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt Anspruch auf eine Förderung in einer Kindertageseinrichtung, bzw. Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf eine frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege zu fördern wenn bestimmte Kriterien vorliegen. Diese sind in § 24 Abs. 1 aufgeführt.

In Zeiten, in denen die Nachfrage nach einem Betreuungsplatz größer ist als das vorhandene Platzangebot, hat die jeweilige Kommune gemäß der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Münster ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren durchzuführen. Hierbei müssen dem Vergabeverfahren der Betreuungsplätze in jedem Einzelfall sachgerechte Entscheidungskriterien zugrunde liegen. Die entsprechenden Kriterien dürfen dabei keine Gestaltungs- und Wertungsspielräume eröffnen, die einem transparenten und einheitlichen Vergabeverfahren entgegenstünden. Das von der Stadt Mönchengladbach angewandte Vergabeverfahren entspricht den Vorgaben des Oberverwaltungsgerichtes Münster. Demnach werden die Betreuungsplätze nach folgendem Kriterienkatalog vergeben:

1. Alleinerziehendes Elternteil, Vollzeit berufstätig; bzw. beide Elternteile, Vollzeit berufstätig

2. Ein Elternteil Vollzeit berufstätig und ein Elternteil Teilzeit berufstätig; bzw. alleinerziehendes Elternteil, Teilzeit berufstätig

3. Ein Elternteil Vollzeit berufstätig und ein Elternteil arbeitssuchend; bzw. alleinerziehendes Elternteil arbeitssuchend

4. Beide Elternteile arbeitssuchend

5. Ein Elternteil Vollzeit berufstätig und ein Elternteil nicht arbeitssuchend; bzw. alleinerziehendes Elternteil nicht arbeitssuchend

6. Beide Elternteile nicht arbeitssuchend

Frage: Gibt es in der Stadt ein Verfahren der Anmeldung für einen Kita-Platz, für das die üblichen Regeln für Verwaltungsverfahren gelten, nach denen die Verwaltung spätestens nach drei Monaten einen Bescheid zustellen muss?

Das mit dem Kita-Navigator eingeführte System ist zunächst als eine Informationsplattform zu betrachten, die den Eltern alle unterschiedlichen Betreuungsmöglichkeiten Ihres Kindes in einem von den Eltern bestimmten Umkreis um ihren Wohnort auflistet. Gleichzeitig können Eltern unmittelbar nach einer ersten Information auch bereits konkrete zukünftige Betreuungswünsche für die Zukunft anmelden. Diese Möglichkeit wird von den Eltern regelmäßig genutzt. Zu einem Großteil werden Kinder bereits nach der Geburt für eine Betreuung in einigen Jahren angemeldet. Entweder kann dieser angemeldete Betreuungswunsch im betreffenden Kindergartenjahr erfüllt werden, oder die Eltern erhalten mit der zentralen Platzabsage eine Mitteilung, dass eine Betreuung ihres Kindes in den Wunscheinrichtungen nicht umsetzbar ist. Hiernach setzt das zuvor beschriebene Vermittlungsverfahren ein.

Die Kommune hat allerdings nicht den Rechtsanspruch in einer bestimmten Wunschkindertageseinrichtung zu erfüllen, sondern innerhalb einer zumutbaren Entfernung um den Wohnort der Familie. Ein Bescheid auf die Nichtbereitstellung eines Betreuungsplatzes wäre nur dann zu erstellen, wenn eine Betreuung des Kindes in einer zumutbaren Entfernung um den Wohnort des Kindes nicht realisiert werden könnte. Da wie zuvor dargestellt es sich bei der Betreuungsplatzvergabe um ein sehr dynamisches System handelt, da ständig neue Betreuungsplätze entstehen, besteht die Hoffnung, dass die Stadt Mönchengladbach nicht in die Situation kommt keinen Betreuungsplatz zur Verfügung stellen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung

Dörte Schall, Beigeordnete

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