Brandschutz Römerbrunnen

Thomas Diehl

Anfrage von Thomas Diehl im Umwelt- und Feuerwehrauschuss am 25.04.2018

Inwiefern werden die Objekte Carolina Park (ehem. Römerbrunnen) durch die Feuerwehr begangen?

Antwort der Verwaltung vom 14.05.2018

Sehr geehrter Herr Diehl,

im Zuge der Umwelt- und Feuerwehrausschusssitzung vom 25.04.2018 haben Sie angefragt, inwiefern die Objekte Carolina Park (ehem. Römerbrunnen durch die Feuerwehr begangen werden.

Grundsätzlich sind Brandverhütungsschauen in Objekten, bei denen ein erhöhtes Brand- und Gefahrenrisiko vorliegt, auf Grundlage von § 26 BHKG in Abständen von höchstens sechs Jahren durchzuführen. Die Risikoeinschätzung erfolgt nach der „Liste brandverhütungsschaupflichtiger Objekte“ des Lenkungsausschuss Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz NRW. Danach ergibt sich die Verpflichtung zur Durchführung der Brandverhütungsschau bei Hochhäusern.

Die Wohnanlage Carolina Park besteht aus mehreren Einzelobjekten, die in den Geltungsbereich der Sonderbauverordnung Teil 4 Hochhäuser fallen und somit der Brandverhütungsschaupflicht unterliegen. Die letzte Brandverhütungsschau wurde am 26.03.2018 unter Beteiligung des Fachbereichs Bauordnung und Denkmalschutz durchgeführt. Dabei wurden sieben der neun bei uns geführten Häuser begangen. Ausgenommen von der Begehung war ein stillgelegtes Haus, eine stillgelegte Tiefgarage und ein zzt. im Umbau befindliches Objekt.

In Vertretung

Matthias Engel, Beigeordneter

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