Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf-Verwaltung

Personen

Fraktionsantrag
Bezirksvertretung Ost: 12.05.2016

Beratungsgegenstand
Stellungnahme der Verwaltung gegen die Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf

Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung Ost beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Stellungnahme gegen die Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens abzugeben. Diese ist im Zeitrahmen des Planfeststellungsverfahrens bis zum 08.06.2016 bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzureichen.

Begründung:
Die Frist für den Einspruch im Planfeststellungsverfahren gegen die Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf beginnt am 23.05.2016 und endet am 08.06.2016. Bis zu diesem Zeitpunkt können die beteiligten Kommunen und betroffene Personen ihre Einwendungen geltend machen. Die Stellungnahme seitens der Stadt gegen eine Kapazitätserweiterung muss demnach von der Verwaltung schnellstens erarbeitet werden. Wie auch der Berichtsvorlage der Stadt zur Sitzung der BV Ost am 20.10.2015 zu entnehmen war, „ist eine Stellungnahme der Stadt, die einzige Möglichkeit zur Beteiligung am Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf“.

Besonders der Osten der Stadt Mönchengladbach ist schon jetzt von immer stärker werden dem Fluglärm betroffen. Gutachter gehen davon aus, dass andauernder Fluglärm, besonders auch in Abend- und Nachtstunden, gesundheitliche Schäden für Menschen zur Folge hat. Der Lärmaktionsplan der Stadt Mönchengladbach weist im Osten der Stadt mit dem Hoppbruch in Giesenkirchen und dem Bungtwald in Hardterbroich, sowie dem Niersgrünzug besonders „ruhige Gebiete“ aus, die bei noch mehr Fluglärm in ihrer Funktion als Naherholungsgebiete gefährdet sind. All diese genannten Naherholungsgebiete liegen in unmittelbarer Nähe der „Einflugschneise“ zum Flughafen Düsseldorf.

Im Lärmaktionsplan der Stadt wird festgehalten „Ruhige Gebiete werden bei der lärmfachlichen Bewertung von Flugrouten für Verkehrsflughäfen in der Abwägung berücksichtigt Entsprechend der Zielsetzung der Umgebungslärmrichtliniensoll auch Vorsorge gegen Umgebungslärm getroffen werden. Das heißt: Umgebungslärm ist vorzubeugen“

Dies sind einige wesentliche Einwendungen gegen eine Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf. Denn schon jetzt ist der Fluglärm zu bestimmten Zeiten für Mensch und Natur unerträglich.

Hajo Siemes, Vorsitzender Bezirksvertretung Ost Bündnis 90/Die Grünen

Der Antrag wird vom Antragsteller unter der Bedingung zurückgezogen, dass die Stellungnahme der Verwaltung vor Abgabe zum Verfahren in der Bezirksvertretung Ost ggf. im Rahmen einer Sondersitzung vorgestellt und beraten wird.

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