Inklusionsförderung durch den LVR

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Anfrage von Lena Zingsheim in der Bezirksvertretung Süd am 06.09.2017

Inklusionsförderung durch den LVR

Antwort der Verwaltung vom 19.10.2017

Ihre Anfrage in der Sitzung der Bezirksvertretung Süd vom 06.09.2017; Inklusionsförderung durch den LVR

Sehr geehrte Frau Zingsheim,

zu Ihrer Anfrage in der Sitzung der Bezirksvertretung Süd vom 06.09.2017 nehme ich wie folgt Stellung:

Die vom Landschaftsverband Rheinland ausgewiesenen Mittel in Höhe von 450.000 € stehen, eine entsprechende Antragsstellung vorausgesetzt, sämtlichen Mitgliedskörperschaften zur Verfügung. Entsprechend knapp bemessen ist die Höchstförderung. Sie beträgt je nach Förderschwerpunkt zwischen maximal 2.500 € bzw. max. 10.000 €. Gewährt werden Zuwendungen nur, wenn die vom Land für Inklusionszwecke zur Verfügung gestellten Mittel vollständig ausgeschöpft sind. Weiterhin ist eine Förderung nur dann möglich, wenn für eine Schülerin/einen Schüler vor Aufnahme in eine Schule erstmalig ein entsprechender Förderbedarf festgestellt wird.

Bis zum heutigen Tag haben sich die vom Land über die Inklusionspauschale zur Verfügung gestellten Mittel als auskömmlich erwiesen, um die notwendigen Vorkehrungen in den Mönchengladbacher Schulen zu treffen. Weiterhin ist bis zum heutigen Tag kein Fall aufgetreten, der gemäß den Kriterien des Landschaftsverbandes Rheinland eine Antragstellung sinnvoll gemacht hätte. Entsprechend wurde bisher für keine Mönchengladbacher Schule ein Antrag gestellt. Auf die fortlaufende Berichterstattung zum Thema Inklusion im Schul- und Bildungsausschuss wird verwiesen.

Mit freundlichem Gruß

In Vertretung

Gert Fischer, Beigeordneter

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