Historisches Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Heute hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass das bisherige Klimaschutzgesetz in Teilen nicht mit den Grundrechten vereinbar ist und daher nachgebessert werden muss. Insbesondere für die Zeit nach 2030 fehle es an wirksamen Strategien zur Emissionsverringerung, womit die Gefahren des Klimawandels auf die folgende Generationen verschoben würde.

„Zu Recht stellt das Gericht fest, dass die grundrechtlichen Schutzpflichten und das verfassungsrechtliche Gebot, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, mehr erfordern als vage gesetzliche Ankündigungen künftiger Ziele. Wir müssen jetzt konsequent und konkret handeln, um mehr Co2 einzusparen. Sonst haben kommende Generationen keinen ausreichenden Spielraum mehr.“ – so Annalena Baerbock

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