Gesundheitskonferenz

Anfrage von Karl Sasserath im Hauptausschuss am 27.08.2020

Im Land Nordrhein-Westfalen trat am 01.01.1998 das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst als Teil des Gesetzes zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden in Kraft. Das Gesetz verankerte auch die Einführung der Kommunalen Gesundheitskonferenzen (KGK) als Pflichtaufgabe der Kommunen. In den seitdem vergangenen Jahren ist die KGK im Land NRW flächendeckend zu einer Institution mit eingespielter Praxis geworden, die in den Kommunen bürgernah, angepasst an die jeweils örtlichen Verhältnisse und unter Einbeziehung aller maßgeblichen Akteure und Interessengruppen vor Ort die Themen Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, Gesundheitsförderung und Prävention kontinuierlich behandelt, gegebenenfalls Defizite und Handlungsbedarfe identifiziert und benennt und einvernehmlich und kooperativ Lösungswege erarbeitet und gemeinsam umsetzt.

Die KGK stellt ein zentrales kommunalpolitisches Instrument zur Abstimmung und Zusammenarbeit aller an der Gesundheitsversorgung Beteiligten dar. Auf diese Weise dient sie der Verbesserung der Kommunikation und Koordination der zahlreichen Akteure des Gesundheitswesens auf kommunaler Ebene. Die Bedeutung der KGK findet ihren Ausdruck in der Wertschätzung des Gremiums durch Kommunalpolitik und Verwaltung und in der Positionierung der KGK an den Schnittstellen zwischen den politischen Gremien und der Kommunalverwaltung.

Die Einberufung der KGK und – namentlich – ihrer Vertreterinnen und Vertreter erfolgt durch den Rat oder Kreistag.

Mitglieder des für Gesundheit zuständigen Ausschusses des Rates oder des Kreistages gehören der KGK an.

Die KGK wirkt an der Gesundheitsberichterstattung durch Empfehlungen und Stellungnahmen mit, diese werden mit dem Bericht dem Rat oder Kreistag zugeleitet. Darüber hinaus spiegelt die Besetzung des Vorsitzes der KGK den Stellenwert des Themas Gesundheit in der Kommune wider: Der Vorsitz wird in der Regeldurch eine hochrangige Person der Verwaltung, oft durch die zuständige Dezernentin oder den  zuständigen Dezernenten für Gesundheit, wahrgenommen.

Die KGK ist das zentrale Koordinierungsgremium im gesundheitlichen Bereich in einer Kommune, das alle gesundheitsbezogenen Akteure zusammenführt und koordiniert. Gegenstand der Arbeit der KGK sind alle Themen-felder der gesundheitlichen Versorgung, der gesundheitlichen Prävention und der Gesundheitsförderung, die koordinations- und/oder transparenzbedürftig sind. Die KGK berücksichtigt kommunale Gesundheitsziele in Abhängigkeit von den örtlichen Bedingungen und legt in Abstimmung und unter Nutzung des kommunalen Sachverstandes Prioritäten für die Themenbearbeitung fest.

Meine Anfrage an die Verwaltung ist:

1.) Handelt es sich bei der Kommunalen Gesundheitskonferenz Mönchengladbach um ein öffentlich tagendes Gremium,  für dessen Sitzungen im Hinblick auf die Herstellung bzw. die Beteiligung der Öffentlichkeit die gesetzlichen Regelungen gelten, die den Rat und seine Ausschüsse anzuwenden sind?

2.) Wenn es sich bei der Kommunalen Gesundheitskonferenz Mönchengladbach um ein nichtöffentliches Gremium handelt, womit begründet die Verwaltung diese Nichtöffentlichkeit?

3.) Wenn es sich bei der Kommunalen Gesundheitskonferenz Mönchengladbach um ein öffentlich tagendes Gremium handelt, durch welche organisatorischen Regelungen trägt die Stadtverwaltung diesem Umstand Rechnung?

Antwort der Verwaltung vom 07.09.2020

Sehr geehrter Herr Sasserath,

im Hauptausschuss am 27.08.2020 stellten Sie die Fragen zur Kommunalen Gesundheitskonferenz:

„Handelt es sich bei der Kommunalen Gesundheitskonferenz Mönchengladbach um ein öffentlich tagendes Gremium, für dessen Sitzungen im Hinblick auf die Herstellung bzw. die Beteiligung der Öffentlichkeit die gesetzlichen Regelungen gelten, die den Rat und seine Ausschüsse anzuwenden sind?
Wenn es sich bei der Kommunalen Gesundheitskonferenz Mönchengladbach um ein nichtöffentliches Gremium handelt, womit begründet die Verwaltung diese Nichtöffentlichkeit und wenn es sich bei der Kommunalen Gesundheitskonferenz Mönchengladbach um ein öffentlich tagendes Gremium handelt, durch welche organisatorischen Regelungen trägt die Stadtverwaltung diesem Umstand Rechnung?“

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

Bei der Kommunalen Gesundheitskonferenz handelt es sich um ein Gremium, das sich aus Vertreter*innen der Fraktionen, der Ärzteschaft (Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung und Ärztekammer), der gesetzlichen Krankenversicherung, der Apotheker*innen, der freien Wohlfahrtsverbände, der Selbsthilfegruppen, der stationären Einrichtungen der Krankenversorgung, der stationären Einrichtungen der Pflege, der Träger ambulanter nichtärztlicher, pflegerischer und sozialer Leistungen, der psychosozialen Arbeitsgemeinschaft, des Stadtsportbundes und der Gleichstellungstelle zusammensetzt. Die teilnehmenden Institutionen wurden vom Rat beschlossen. Den Vorsitz hat die Sozialdezernentin.
Die Gesundheitskonferenz berät gemeinsam interessierende Fragen der gesundheitlichen Versorgung mit dem Ziel der Koordinierung gibt bei Bedarf Empfehlungen. Die Umsetzung der Empfehlungen erfolgt unter Selbstverpflichtung der Beteiligten. Die Gesundheitskonferenz kann keine für die Handlungsträger verbindlichen Beschlüsse fassen.
Zu den Beratungen werden regelmäßig Expert*innen und sachkundige Bürger*innen hinzugezogen.
Bei Bedarf werden Facharbeitsgruppen eingesetzt unter Beteiligung von Expert*innen aus der Kommune.
Die Öffentlichkeitsarbeit erfolgt nach Votum der Gesundheitskonferenz über die Geschäftsstelle.

Die Sitzungen der Kommunalen Gesundheitskonferenz sind nicht öffentlich. Dies wurde von den Teilnehmer*innen vorab diskutiert und mit Mehrheit beschlossen.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

Dörte Schall, Beigeordnete

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