Geplante Markthalle Kapuzinerplatz

Jürgen Mülders

Anfrage von Jürgen Mülders (stellv. Mitglied) im Planungs- und Bauausschuss am 29.11.2017

Jürgen Mülders hat Fragen zur geplanten Markthalle auf dem Kapuzinerplatz, Hintergrund der nachfolgenden Fragen ist das Love-Parade-Unglück in Duisburg.

1. Können bei dieser Planung auf dem hinteren Gelände Veranstaltungen durchgeführt werden?

2. Sind die Fluchtwege und Zufahrten für Rettungsfahrzeuge ausreichend, unter Berücksichtigung, dass die Kapuzinerstraße und der Markstieg bei Veranstaltungen genutzt werden und hier mit starkem Besucherverkehr zu rechnen ist und auch evtl. Buden und Außengastronomie aufgestellt werden.

3. Sind die Rettungszufahrten für die Giebelhäuser z. B. Kapuzinerplatz 7 gewährleistet?

4. Wer verantwortet, dass die entsprechenden Regelungen eingehalten werden, um eine mögliche Katastrophe zu verhindern?

5. Sind die beiden Zugänge rechts und links der Markthalle vom Alten Markt zum hinteren Teil ausreichend breit, um Angsträume zu verhindern. bzgl. Außengastronomie und z. B. Rollstuhlfahrer.

Antwort der Verwaltung vom 14.12.2017

Sehr geehrter Herr Mülders,

zurzeit befindet sich der Bebauungsplan Nr. 791/N im Aufstellung, welcher die bauplanungsrechtliche Voraussetzung zur Errichtung der Markthalle schaffen soll. Die frühzeitige Beteiligung der Bürgerschaft sowie der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 06.11.2017 bis 08.12.2017 statt. Die Planung wird weiter konkretisiert, sodass die Verwaltung beabsichtigt, den Auslegungsbeschluss den politischen Gremien in der ersten Jahreshälfte 2018 vorzulegen.

Die von Ihnen aufgeworfenen Fragestellungen zu 1, 2, 3 und 5 werden weitesgehend immer im Rahmen des Bebauungsplanverfahren geklärt, da eine breite Abstimmung mit den Fachdienststellen hergestellt wird. Dies sind beispielsweise der Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz, der Fachbereich Feuerwehr oder die Inklusionsbeauftragte der Stadt Mönchengladbach. Im Rahmen des anschließenden Baugenehmigungsverfahrens werden die Fragestellungen zum abwehrenden bzw. vorbeugendem Brandschutz abschließend geregelt.

Die Genehmigung von Veranstaltungen obliegt dem Fachbereich 32. Die genauen Regelungen zu Veranstaltungen, z. B. Breite von Rettungswegen während der Veranstaltung, sind einzelfallbezogen, sodass hier keine generellen Aussagen getätigt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung
Dr. Ing. Gregor Bonin

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