Gebühren für die Abfallentsorgung

Personen

Antrag

Hauptausschuss: 12.12.2018

Rat: 19.12.2018  

Beratungsgegenstand

Vorlage 3474/IX: Änderungsantrag – Zweiter Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Mönchengladbach (Abfallgebührensatzung – AbfGS-)

Beschlussentwurf:

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Mönchengladbach beschließt:

Die „mags Mönchengladbacher Abfall – Grün – und Straßenbetriebe“ – Anstalt des öffentlichen Rechts – wird vom Rat angewiesen an, die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Mönchengladbach wie folgt zu ändern:

„Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bleiben bei der Gebührenpflicht für die Abfallentsorgung in der Stadt Mönchengladbach (Abfallgebührensatzung – AbfGS-) unberücksichtigt.“

Begründung:

Der Rat der Stadt Mönchengladbach betont mit der Befreiung von Kindern und Jugendlichen aus der Gebührenpflicht die besondere Familienfreundlichkeit der Stadt. Im Bereich öffentlichen Gebühren ist es ein verbreiteter Maßstab, Kinder und Jugendliche anders zu behandeln als volljährige Personen. Im Übrigen ist die Maßnahme Ausdruck eines neuen Generationenvertrages in einer Stadt für alle und sichtbares Kennzeichen für ein soziales Mönchengladbach.

Mönchengladbach, den 12.12.2018

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt

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