Finanzierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit

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Anfrage von Dr. Gerd Brenner im Jugendhilfeausschuss am 28.11.2017

Seit Jahren ist die Finanzierung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Mönchengladbach nicht auskömmlich. Das betrifft insbesondere auch Einrichtungen der Freien Träger. In diesem Zusammenhang bitte ich die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

In welcher Höhe hat die Stadt zuletzt eine fachbezogene Pauschale für die Offene Kinder- und Jugendarbeit aus dem Landeshaushalt erhalten (Position 1.1.1.)?

Wie wurden diese Gelder nach welchem Schlüssel und aufgrund welcher Beschlusslage an die Freien Träger verteilt ?

Hat die Landespauschale in den letzten zehn Jahren nach Einschätzung der Verwaltung mit der Kostenentwicklung bei den Strukturkosten in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und dem Innovationsbedarf in diesem Bereich Schritt halten können?

Wurde der Stadt für die nächsten Jahre eine Erhöhung dieser Pauschale in Aussicht gestellt und wie wird sichergestellt, dass diese bei den Freien Trägern ankommt?

Antwort der Verwaltung vom 13.08.2019

Sehr geehrter Herr Dr. Brenner,

Sie haben in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.11.2017 folgende Anfrage formuliert:

„Seit Jahren ist die Finanzierung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Mönchengladbach nicht auskömmlich. Das betrifft insbesondere auch Einrichtungen der Freien Träger. In diesem Zusammenhang bitte ich die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

– In welcher Höhe hat die Stadt zuletzt eine fachbezogene Pauschale für die Offene Kinder- und Jugendarbeit aus dem Landeshaushalt erhalten (Position 1.1.1.)?

– Wie wurden diese Gelder nach welchem Schlüssel und aufgrund welcher Beschlusslage an die Freien Träger verteilt ?

– Hat die Landespauschale in den letzten zehn Jahren nach Einschätzung der Verwaltung mit der Kostenentwicklung bei den Strukturkosten in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und dem Innovationsbedarf in diesem Bereich Schritt halten können?

– Wurde der Stadt für die nächsten Jahre eine Erhöhung dieser Pauschale in Aussicht gestellt und wie wird sichergestellt, dass diese bei den Freien Trägern ankommt?

Bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihre Anfrage erst jetzt und nach Ihrer zuletzt erfolgten Nachfrage beantworte. Ein Teil Ihrer Fragen dürfte sich inzwischen erledigt haben, in diesem Zusammenhang verweise ich auf die Beratungsvorlage 3310/IX zum Ratsbeschluss vom 02.10.2018.

Ergänzend teile ich mit, dass die Stadt Mönchengladbach im Rahmen des für die Jahre 2018 bis 2022 aufgestellten Kinder- und Jugendförderplans NRW jährlich 411.000 € für offenen Kinder- und Jugendarbeit erhält. In den Vorjahren betrug die entsprechende Fördersumme 338.000 €.

Die Stadt Mönchengladbach verantwortet den Mitteleinsatz sowie die Mittelverteilung auf Einrichtungen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und Träger der freien Jugendhilfe. Die Landesmittel sind jedoch nur ein kleiner Beitrag im Vergleich zu den kommunal für die offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung gestellten Mittel. So wurden für die Jahre 2016 bis 2018 allein für Leistungsverträge mit 11 Trägern der freien Jugendhilfe jährlich insgesamt über 711.000 € aufgewandt.

Seit 2018 stehen für Folgeverträge über 816.000 € zur Verfügung, was einem Plus von 15% entspricht. Über Entscheidungen zur Verwendung der seit 2018 zusätzlichen eingehenden Landesmittel werden die Träger der freien Jugendhilfe im Rahmen der entsprechenden Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII beteiligt.

Freundliche Grüße

Dörte Schall, Beigeordnete

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