Einrichtung eines Ausschusses für Wohnungspolitik und Wohnungsförderung

Personen

Fraktionsantrag
Planungs- und Bauausschuss: 07.03.2019
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen: 13.03.2019
Hauptausschuss: 19.03.2019
Rat: 27.03.2019

Beratungsgegenstand
Einrichtung eines Ausschusses für Wohnungspolitik und Wohnungsförderung

Beschlussentwurf:
Der Planungs- und Bauausschuss, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, der Hauptausschuss empfehlen, der Rat der Stadt Mönchengladbach beschließt:

Die Stadt Mönchengladbach bildet einen Ausschuss für Wohnungspolitik und Wohnungsförderung als Ausschuss des Rates.

Der Ausschuss für Wohnungspolitik und Wohnungsförderung berät und entscheidet über

a.)   die Verplanung der an die Stadt Mönchengladbach zugeteilten Wohnungsbauförderungsmittel für Mietwohnungen und Eigentumsmaßnahmen.

b.)   die Gewährung von öffentlichen und städtischen Mitteln

            – zur Förderung des allgemeinen Wohnungsbaus,

            – zur Förderung der Modernisierung z.B. in Schwerpunktgebieten,

            – für die gezielte Modernisierung des städtischen Althausbesitzes,

            – zur Beseitigung von Obdachlosigkeit,

            – bei anderen Maßnahmen zur Lösung von dringenden Wohnungsfragen.

c.)   über den Einsatz von städtischen Grundstücken, die Verwendung von Immobilien im Besitz der Stadt und die Festlegung von sozialen Quoten bei der Bebauung mit Wohnraum unter Einsatz von städtischen Grundstücken und kommunalen  Immobilien, die den Beteiligungsgesellschaften zur Bebauung und Verwaltung übertragen worden sind.

d.)   Dem Ausschuss obliegt die Zuständigkeit für die Beratung 

–       des kommunalen Wohnungsmonitorings,

–       die Entwicklung der Kosten der Unterkunft,

–       die Einwicklung des Wohngeldes und der Wohnberechtigung,

–       der regelmäßigen Berichte auf dem Gebiet der kommunalen                                  Wohnungsaufsicht.

e.)   Der Ausschuss muss bei allen zu beschließenden Bebauungsplänen, die die Neuerrichtung von mehr als 15 Wohneinheiten vorsehen, vor dem Planungs- und Bauausschuss einberufen werden.

Dem Ausschuss ist es unbenommen, Mitglieder mit beratender Stimme zu berufen.

Im Rahmen des Dezernatsverteilungsplanes wird der Ausschuss für Wohnungspolitik und Wohnungsförderung in die Zuständigkeit des Dezernates V (Recht, Soziales, Jugend, Gesundheit, Verbraucherschutz) integriert.

Die Zuständigkeitsordnung des Rates ist entsprechend um den Ausschuss für Wohnungspolitik und Wohnungsförderung zu ergänzen bzw. zu erweitern. Die geänderte Zuständigkeitsordnung legt die Verwaltung dem Rat vor.  

Begründung:
Kommunale Wohnungspolitik ist für die Etablierung einer nachhaltigen öffentlichen Haushalts-, Sozial- und Stadtentwicklungspolitik von zentraler Bedeutung.

Der Planungs- und Bauausschuss in seiner jetzigen Form erscheint wenig zweckmäßig zur Behandlung wichtiger Fragen der Bereiche Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, da er seine Mitglieder mit zu vielen Tagesordnungspunkten überbeansprucht und überfordert. Tagesordnungen mit mehr als 50 TOP und Sitzungen, die über acht Stunden dauern, verlangen den Ausschussmitgliedern zu viel ab, die Konzentrationsfähigkeit gerade zum Ende der Sitzungen ist in nicht mehr angemessenem Umfang vorhanden, sodass sachliche Entscheidungen und der Diskussionsprozess unter den Umfängen leiden. Die Städte Köln und Düsseldorf tragen dem Rechnung, indem sie die Zuständigkeiten auf drei Ausschüsse übertragen haben (z.B. Stadtentwicklungs- u. Planungsausschuss, Bauausschuss, Verkehrsausschuss).

Wie häufig bei der Bewältigung sozialer Fragen wurde auch die kommunale Wohnungsbaupolitik in Mönchengladbach noch in den 1980er Jahren zukunftsweisend in einem eigenen Fachausschuss (für Wohnungs- und Siedlungsfragen) erörtert; in ihm konnten alle Fragen des sozialen Wohnungsbaus, wie auch die Mittelvergabe, diskutiert und entschieden werden. Nachdem dieser Ausschuss abgeschafft wurde, gibt es keinen Fachausschuss mehr, der sich mit diesem Thema beschäftigt. Das Thema Kommunale Wohnungsbaupolitik berührt zudem viele sozialpolitische Bereiche, die in den jetzt vorhandenen Ausschussstrukturen fachlich nicht angemessen erörtert werden können. Die Einrichtung eines Ausschusses für Wohnungspolitik und Wohnungsförderung ist vor diesem Hintergrund längst überfällig, ebenso wie die Entzerrung des Planungs- und Bauausschusses in seiner jetzigen Form.

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Dieser Antrag wurde im Planungs- und Bauausschuss mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Im Ausschuss für Finanzen und Beteiligung wurde der Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Im Hauptausschuss wurde der Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Dieser Antrag wurde in der Ratssitzung mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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