Einlage von städtischen Grundstücken in die EWMG; hier: städtische Flächen im Baugebiet Grötekenstraße

Personen

Fraktionsantrag
Finanzausschuss: 01.02.2017
Hauptausschuss: 08.02.2017
Rat: 16.02.2017

Beratungsgegenstand:
Vorlage Nr. 2104/IX, Einlage von städtischen Grundstücken in die EWMG;
hier: städtische Flächen im Baugebiet Grötekenstraße (HSP-Nr. 2013-0209)

Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen / der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt beschließt:

Die Einlage der städtischen Grundstücke in die EWMG erfolgt mit folgender Maßgabe:

Die Bebauung der 26 Grundstücke mit Einzel- und Doppelhaushälften erfolgt in der Form, dass neun, d.h. ein Drittel der zu errichtenden Häuser als Mieteinfamilienhäuser für Kinderreiche sowie  Alten- und Behinderten-wohnungen im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus mit einer entsprechenden Belegungsbindung errichtet werden.

Die EWMG wird beauftragt, mit der GWSG, ggf. der Kreisbau AG, hierüber die erforderlichen Vereinbarungen zu treffen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei der Vergabe der entsprechenden Fördermittel für den öffentlichen Wohnungsbau die erforderliche Einplanung vorzunehmen.

Begründung:
Erfolgt mündlich

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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