Einbahnstraßen

Personen

Anfrage von Marcel Klotz in der Bezirksvertretung Süd am 08.09.2021

Aufgrund der besonderen Enge der jeweiligen Straßen bitten wir um Prüfung und Klärung, ob folgende Straßen im Stadtbezirk Süd zu Einbahnstraßen umgestaltet werden können:

– Friedhofstraße und Mühlenstraße in Rheydt, so dass eine Ost-West-Richtung befahrbar ist, die anderen dann in Gegenrichtung.

– Schmidt-Bleibtreu-Straße in Odenkirchen – Zufahrt von der Talstraße frei. Gegenrichtung ab Sieben Gässchen Einbahnstraße

– Grünstraße in Odenkirchen zwischen Schmidt-Bleibtreu-Straße und Schleestraße

Antwort der Verwaltung vom 13.10.2021

Ihre Anfrage in der Sitzung der Bezirksvertretung Süd vom 08.09.2021
Einrichtung von Einbahnstraßen


Sehr geehrter Herr Klotz,

zu den von Ihnen vorgeschlagenen einzuführenden Einbahnstraßen nehme ich wie folgt Stellung:

– Friedhofstraße und Mühlenstraße –
Auf Grund der Enge der Straßen wurde der Wunsch geäußert, die Friedhofstraße und die Mühlenstraße als gegenläufige Einbahnstraßen einzurichten. Dieser Wunsch wird von der Fachverwaltung in Verbindung gesehen mit dem Wunsch der Bürger, das Quartier rund um die Mühlenstraße vom Durchgangsverkehr zu befreien und zu beruhigen.
Die Fachverwaltung wird dies im Zusammenhang prüfen und ein entsprechendes Konzept in die politischen Beratungen einbringen

– Schmidt-Bleibtreu-Straße und Grünstraße –
In Tempo-30-Zonen, zu denen die o. g. Straßen gehören, ist beabsichtigt durch Engstellen das Geschwindigkeitsniveau gering zu halten. Für eventuellen Begegnungsverkehr werden entsprechende Ausweichstellen geschaffen. Die Einführung einer Einbahnregelung würde dazu führen, dass das Geschwindigkeitsniveau steigen würde, da ja nicht mehr mit Gegenverkehr gerechnet werden muss. Daher ist die Einrichtung einer Einbahnregelung auf beiden Straßen im Sinne der Verkehrssicherheit nicht zielführend.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Engel, Beigeordneter


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