Ehemaliger Fischzuchtbetrieb Wickrath

Personen

Anfrage von Reinhold Giesen in der Bezirksvertretung West am 20.11.2018

Vor einigen Jahren ist der Fischzuchtbetrieb in Wickrath an einen neuen Standort umgesiedelt.

Der alte Standort lag bekanntlich im Landschaftsschutzgebiet und die Frage nach dem Vorliegen einer baurechtlichen Genehmigung für den Betrieb an diesem bisherigen Standort konnte nach meiner Kenntnis nie zweifelsfrei geklärt werden. Nun ist der alte Standort mit seinen umfangreichen Aufbauten und Teichanlagen inzwischen verwaist und dem Verfall preisgegeben.

Meine Fragen:

1. Wer ist für den Rückbau der Aufbauten zuständig?

2. Wer trägt die Kosten für diesen Rückbau?

3. Erfolgte bisher eine entsprechende Aufforderung gegenüber dem ehemaligen Betreiber für den Rückbau zu sorgen?

4. Wurden zur Absicherung des Rückbaus Finanzmittel vom ehemaligen Betreiber eingefordert bzw. geleistet?

Antwort der Verwaltung vom 11.04.2019

Sehr geehrte Herr Giesen,

für den Fischzuchtbetrieb wurde an der Beckrather Straße ein Ersatzgelände außerhalb des Schutzgebietes auf einem etablierten Gewerbestandort gefunden, und hierhin hat sich der Betrieb inzwischen erfolgreich verlagert.

Der von Ihnen abgefragte Umsiedlungsprozess wurde zwischen der Stadt und dem Betreiber einschließlich des Rückbaus der Aufbauten, Teiche und Anlagenbestandteile vertraglich geregelt, sodass sich ein gesondertes Verfahren bezüglich des Rückbaus erübrigt.

Der Sturm „Eberhard“ hat Wände der Überdachung am Zufahrtsweg umgelegt; hier werden kurzfristig Sicherungsmaßnahmen erfolgen, bevor mit dem Rückbau der Anlagenteile durch die EWMG voraussichtlich gegen Ende des Jahres begonnen wird. Anschließend dient die Fläche zur naturschutzfachlichen Kompensation für Eingriffe im Regiopark, wozu im Laufe des nächsten Jahres die Renautierung des Standortes geplant ist.

Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Esser gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung

Dr.-Ing. Gregor Bonin, Stadtdirektor und Technischer Beigeordneter

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