Anfrage von Dr. Boris Wolkowski im Finanzausschuss am 04.10.2017
Am 05.07.2017 hat der Rat der Stadt Mönchengladbach mehrheitlich den Nahverkehrsplan 2017 beschlossen.
Nach nunmehr einem Vierteljahr ist es an der Zeit, dass die Verwaltung über den Stand dieser Angelegenheit berichtet.
Dazu folgende Fragen:
1. Wann wurde der NVP der Bezirksregierung vorgelegt?
2. Welche Reaktionen seitens der Bezirksregierung gibt es?
3. Wann wurde bzw. wird die erforderliche öffentliche Bekanntgabe in welchen Medien vorgenommen?
4. Wie sieht der weitere Fortgang (in Monatsschritten) in diesem Verfahren aus?
Antwort in der Sitzung:
Die Antworten zu den Fragen 1. und 2. lauten:
1.) Die Bezirksregierung Düsseldorf wurde mit Schreiben vom 19.07.2017 der Beschluss des Rates zum Nahverkehrsplan angezeigt.
2.) Die Bezirksregierung hat mit Schreiben vom 06.09.2017 den Eingang der Anzeige bestätigt. Ferner hat die Bezirksregierung auf Schreiben des BSK (Behindertenvertretung) vom 20.07.2017 das Aufstellungsverfahren für den Nahverkehrsplan für die Stadt Mönchengladbach (insbesondere in Bezug auf die Beteiligung von Behindertenverbänden und Behindertenbeauftragten) geprüft. In dem Schreiben der Regierungspräsidentin an den BSK vom 05. Oktober 2017 stellt diese fest, das im Verlauf des Aufstellungsverfahrens für den NVP eine Beteiligung von Behindertenverbänden und Behindertenbeauftragten durch die Stadt Mönchengladbach regelmäßig erfolgt ist. Einen Verstoß gegen des Aufgabenträgers gegen die Rechtsvorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und des ÖPNV-Gesetzes NRW kann die Regierungspräsidentin nicht erkennen.
Ich werde versuchen, die Fragen 3. und 4. heute in der Sondersitzung des Planungs- und Bauausschusses ebenfalls mündlich zu beantworten.
Antwort im Hauptausschuss am 11.10.2017 von Stadtdirektor und-kämmerer Kuckels laut Protokoll:
Dr. Wolkowski hat im Finanzausschuss Fragen zur Direktvergabe der ÖPNV-Leistungen gestellt. Es gab auch zwei Fragen zum Thema Direktvergabe.
Die erste Frage war, wann wurde bzw. wird die erforderliche Bekanntgabe in welchen Medien vorgenommen?
Die Bekanntmachung wird im EU-Amtsblatt erfolgen und die Bekanntmachung erfolgt nach einer entsprechenden Beschlussfassung im Rat und die Bekanntmachung ist für das 1. Quartal 2018 geplant.
Dann hat er weiterhin gefragt, wie sieht der weitere Fortgang in Monatsschritten in diesem Verfahren aus?
Ich will einige Eckdaten nenn, wir sind aber nicht in der Lage, den Zeitplan jetzt in Monatsschritten darzustellen. Wir sind in einer engen Zusammenarbeit mit der NEW, die auch ihren Berater hat, nämlich PWC. Wir haben die BBG als Berater für unseren Part in diesem Verfahren und mit diesem Berater wird der Zeitplan immer abgestimmt und aktualisiert.
Die aktuelle Betreuung der NEW läuft noch bis Dezember 2019, ab dann muss eine neue Vergabe der ÖPNV-Leistungen erfolgt sein. Aktuell wird die Veröffentlichung einer Vorabbekanntmachung erarbeitet. Dazu gehört dann auch das Thema „ausbrechende Linien“ und die Vorabbekanntmachung soll, wie gesagt im 1. Quartal 2018 erfolgen und im 2. Quartal 2019 soll der Ratsbeschluss zur Vergabe erfolgen.