Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Antrags- und Abrechnungsverfahren vereinfachen

Gemeinsamer Fraktionsantrag
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und Gleichstellung: 08.06.2021

Beratungsgegenstand
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Antrags- und Abrechnungsverfahren vereinfachen

Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und Gleichstellung bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die Einführung einer Kartenlösung wie sie die Städte Hamm, Münster, die Kreise Borken und Steinfurt nutzen auch in Mönchengladbach die Abrufzahlen der BuT Leistungen verbessern würden. Zudem ist zu prüfen inwieweit Mehrkosten eines solchen Systems abrechenbar sind.

Begründung:
Für die Antragssteller bedeutet das übliche Antragsverfahren eine Hürde, die für sie schwer zu überwinden ist. Oft wird aus diesem Grund dann einfach kein Antrag gestellt. Dies schlägt sich auch in den Abrufzahlen nieder. Für die Stadt Mönchengladbach bedeutet dies, dass von 6.539 Berechtigten 752 Berechtigte Leistungen aus dem BuT abrufen. Dies ist eine Quote von 11,5 %. Der NRW Schnitt lieg bei ca. 15 %. Die Zahl ist von 2018 aus dem Bericht der „PARITÄTISCHEN FORSCHUNGSSTELLE“.

Die Städte Hamm (Quote 92,9 %), Münster (Quote 81,2%), die Kreise Borken (Quote 80,2 %), Steinfurt (Quote 80,8 %) zeigen hier wie sich die Einführung eines Kartensystems positiv auf die Abrufzahlen auswirkt.

Zudem würde ein solches System auch die Abrechnungsmodalitäten mit den Leistungsanbietern vereinfachen.

Die o.g. Städte und Kreise nutzen alle ein System der Firma Sodexo. Dieses System funktioniert wie nachfolgend erläutert.

Antragsberechtigte stellen online einen Allgemeinantrag. Dieser gilt für den Mehraufwand an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung, eintägige Ausflüge, mehrtägige Klassenfahrten, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben und Schulbedarf.

Wird dieser positiv beschieden erhalten die Leistungsempfänger eine Karte zugesandt und einen gesonderten Brief mit den Zugangsdaten zum „Buchungsportal“. In diesen kann man alle Anbieter, die ein Angebot machen, finden. Dort sucht sich der Leistungsberechtigte ein Angebot aus, welches er gerne in Anspruch nehmen möchte.

Mit der Karte kann man die bewilligten Leistungen direkt bezahlen. Es ist lediglich erforderlich, die Karte beim Leistungsanbieter, der durch die Stadt für das Bildungs- und Teilhabepaket zur Abrechnung freigegeben wurde, einmalig vorzulegen. Dieser kümmert sich dann um eine „Abbuchung“ von der Karte. Anhand der vorgelegten Karte können, teilnehmende Leistungsanbieter, die von den Kindern in Anspruch genommenen Leistungen, bequem online „abbuchen“.

Nicole Finger, Fraktionsvorsitzende FDP
Janann Safi, Fraktionsvorsitzender SPD
Dr. Boris Wolkowski / Lena Zingsheim-Zobel, Fraktionssprecher*in Bündnis 90/Die Grünen

Dieser Antrag wurde im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und Gleichstellung einstimmig beschlossen.

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