Benennung eines/einer Flüchtlingsbeauftragten in der Stadtverwaltung

Personen

Fraktionsantrag 
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren: 01.09.2015
Schul- und Bildungsausschuss: 02.09.2015
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen: 09.09.2015
Hauptausschuss:16.09.2015
Rat: 23.09.2015

Beratungsgegenstand
Benennung eines/einer Flüchtlingsbeauftragten in der Stadtverwaltung

Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren / der Schul- und Bildungsausschuss/ der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen/ der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat beschließt:

Der Oberbürgermeister richtet die Stelle eines/einer Flüchtlingsbeauftragte/n in der Stadtverwaltung Mönchengladbach ein. Auf Grund der Bedeutung des wahrzunehmenden Auf­gaben- und Koordinierungsbereiches wird die Stelle im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters als Stabsstelle organisatorisch angebunden.

Der/dem Flüchtlingsbeauftragten obliegt das Gesamtpaket der Flüchtlingspolitik in einem ämterübergreifenden Aufgabenportfolio, um das Thema Integration von Flüchtlingen als Querschnittsaufgabe innerhalb und außerhalb der Verwaltung zu fördern. Sie/Er koordiniert die amtlichen Maßnahmen zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und fungiert dabei als zentrale/r Ansprechpartner/-in nach innen und außen. Das Aufgabengebiet für  diese Stelle umfasst u.a.:

•    Bestandaufnahme der vorhandenen Hilfsangebote der Flüchtlingsarbeit zur Optimierung der Angebote und Hilfen

•    Verbesserung der internen Verwaltungs- und Kommunikationsabläufe

•    Koordination und Vernetzung der Einrichtungen, Verbände und Kirchengemeinden

•    Erarbeitung eines Handlungskonzeptes zur optimalen Umsetzung der Flüchtlingshilfe

•    Unterbringung

•    Gesundheitsversorgung, Psychosoziale Betreuung

•    „Welcome Center“

•    Integration in Schulen und Kitas

•    Arbeit in den Stadtbezirken

•    Öffentlichkeitsarbeit

Begründung:
Zurzeit befinden sich rund 1.800 Flüchtlinge in den Flüchtlingseinrichtungen der Stadt Mönchengladbach. Der  angemessen respektvolle Umgang mit diesen Menschen bringt eine Vielzahl von Aufgaben mit sich, die ohne das Engagement der freien Träger und der Ehrenamtlichen überhaupt nicht zu bewältigen sind. Die Benennung, einer/eines Flüchtlingsbeauftragte/n in der Stadtverwaltung ist vor diesem Hintergrund sinnvoll und notwendig. Nicht umsonst wird diese Forderung wiederholt bei den zahlreichen Treffen der subsidiär tätigen karitativen Einrichtungen und den Ehrenamtlichen der Flüchtlingsarbeit in Mönchengladbach als dringliches Erfordernis erhoben. Städte wie Düsseldorf haben dieses überfällige Erfordernis zur Verbesserung der Verwaltungsarbeit längst erkannt und eine entsprechende Stelle eingerichtet.

Karl SasserathFraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Der Antrag von CDU und SPD zu diesem Tagesordnungspunkt wurde angenommen und deshalb der Antrag der Ratsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE (1044/IX) als erledigt betrachtet.

Schreibe einen Kommentar