Baubeginn Studentenwohnheim der Kreisbau in Rheydt

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Anfrage von Ulla Brombeis im Hauptausschuss am 07.12.2016

Die Kreisbau beabsichtig, in Rheydt im Bereich Wilhelm-Schiffer-Ring, Friedrich-Ebert-Straße und Klötersgasse ein Studentenwohnheim zu errichten.

In der Maisitzung des Planungs- und Bauausschusses, dann im August in der Bezirksvertretung Süd ist eine Umwidmung des Bereiches beschlossen worden, um die Baumaßnahme dort durchführen zu können.

Wann beginnt die Kreisbau mit der Baumaßnahme und warum hat die Umwidmung so viel Zeit in Anspruch genommen?

Antwort der Verwaltung vom 01.02.2017

Studentenwohnheim Wilhelm-Schiffer-Straße/Friedrich-Ebert-Straße

hier: Ihre Anfrage aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 07.12.2016

Sehr geehrter Frau Brombeis,

in o. g. Sitzung des Hauptausschusses fragten Sie an, wann die Kreisbau AG mit der Errichtung des Studentenwohnheims in Rheydt im Bereich Wilhelm-Schiffer-Ring, Friedrich-Ebert-Straße und Klötersgasse beginne und warum die Umwidmung des Bereiches, die im August von der Bezirksvertretung Süd beschlossen wurde, so viel Zeit in Anspruch genommen habe.

Hierzu nehme ich wie folgt Stellung:

Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat am 02.03.2016 den Bebauungsplan Nr. 716/S, Stadtbezirk Süd, Rheydt, Gebiet südlich Wilhelm-Schiffer-Straße und westlich Friedrich-Ebert-Straße beschlossen, der mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mönchengladbach am 30.04.2016 in Kraft getreten ist.

Der Beschlussentwurf zur Einleitung des Einziehungsverfahrens für die Klötersgasse wurde den politischen Gremien unmittelbar nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes vorgelegt (Vorlagen-Nr. 1537/IX, Beratungsfolge: Planungs- und Bauausschuss 31.05.2016, Bezirksvertretung Süd 31.08.2016). Die endgültige Einziehung darf jedoch erst nach Ablauf eines Zeitraums von mindestens drei Monaten seit Bekanntgabe der Einziehungsabsicht verfügt werden (§ 7 Abs. 4 StrWG NRW).

Mit dem Bebauungsplan Nr. 716/S wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung des o. g. Studentenwohnheims geschaffen. Der Beginn der Baumaßnahme ist abhängig von der Antragstellung des Bauherrn, die mit einem nicht unerheblichen Planungsaufwand einhergeht. Der Bauantrag liegt der Verwaltung mittlerweile vor und wird derzeit geprüft.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Wilhelm Reiners, Oberbürgermeister

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