Barrierefreiheit von Tiefgaragen im Bereich Abteiberg

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Anfrage an den Oberbürgermeister am 02.04.2019

Anfrage „Barrierefreiheit von Tiefgaragen im Bereich Abteiberg“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit dieser Anfrage beziehe ich mich auf den Rahmenplan Abteiberg, der u.a. die Handlungsfelder Alter Markt, Kapuzinerplatz, Haus Erholung und Obere Abteistraße beschreibt. In der Beratungsvorlage 1946/IX vom 17.05.2017 heißt es, dass ein Verkehrs-/Parkraumkonzept zu erarbeiten sei. In beiden Bereichen befinden sich Tiefgaragen, die für Menschen mit Behinderungen (Mobilitätseinschränkungen und Sinnesbeeinträchtigungen) sowohl als auch mit fremder Hilfe nicht sicher nutzbar sind.

Vor dem Hintergrund ds Umstands, dass das „Haus Erholung“ nun nicht veräußert werden soll und das damit verbundene Interessenbekundungsverfahren für einen Hotelneubau aufgehoben ist, bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen zum Bereich „Haus Erholung“ und Obere Abteistraße:

1. Wer ist der Eigentümer der dortigen Tiefgarage?

2. Wer ist Betreiber der dortigen Tiefgarage?

3. Welche Maßnahmen zur Herstellung einer umfassenden Barrierefreiheit in der dortigen Tiefgarage sind erforderlich?

4. Wie weit sind eventuelle Planungen zu Frage 3. gediehen?

5. Wer würde die Federführung bei einer Umsetzung der Planung haben?

6. Wer würde die Maßnahme finanzieren?

7. Welche Fördermittel könnten akquiriert werden?

Die Tiefgarage unter dem Kapuzinerplatz könnte bei Realisierung einer „Markthalle“ hinsichtlich der Nutzung eine Aufwertung erfahren.

Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen zum Bereich Alter Markt und Kapuzinerplatz:

1. Wer ist der Eigentümer der dortigen Tiefgarage?

2. Wer ist Betreiber der dortigen Tiefgarage?

3. Welche Maßnahmen zur Herstellung einer umfassenden Barrierefreiheit in der dortigen Tiefgarage sind erforderlich?

4. Wie weit sind eventuelle Planungen zu Frage 3. gediehen?

5. In wieweit ist in den Planungen der Ersatz der vorhandenen Toilette auf dem Kapuzinerplatz durch eine rollstuhlgerechte, barrierefreie Toilette vorgesehen?

6. Wer würde die Federführung bei einer Umsetzung der Planung haben?

7. Wer würde die Maßnahme finanzieren?

8. Welche Fördermittel könnten akquiriert werden?

Für die zeitnahe Beantwortung dieser Fragen danke ich Ihnen vorab sehr herzlich!

Mit freundlichen Grüßen

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis90/Die Grünen

Antwort der Verwaltung vom 23.04.2019

Sehr geehrter Herr Sasserath,

Sie haben in Ihrem Brief vom 02.04.2019, eingegangen am 03.04.2019, um Auskunft zu den Tiefgaragen Kapuzinerplatz und Abteiberg gebeten, der ich hiermit nachkomme.

Folgende Fragen haben Sie zur Tiefgarage Abteiberg gestellt:

1. Wer ist der Eigentümer der dortigen Tiefgarage?

2. Wer ist Betreiber der dortigen Tiefgarage?

3. Welche Maßnahmen zur Herstellung einer umfassenden Barrierefreiheit in der dortigen Tiefgarage sind erforderlich?

4. Wie weit sind eventuelle Planungen zu Frage 3. gediehen?

5. Wer würde die Federführung bei einer Umsetzung der Planung haben?

6. Wer würde die Maßnahme finanzieren?

7. Welche Fördermittel könnten akquiriert werden?

Die Antworten auf die oben aufgeführten Fragen lauten:

Zu 1:

Eigentümer ist die BgA Tiefgarage, Stadt Mönchengladbach.

Zu 2:

Betreiber der Tiefgarage ist seit dem 01.01.2019 die ParkenMG GmbH.

Zu 3:

Derzeit ist die Tiefgarage nicht barrierefrei. Untersucht wird, wie dieser Umstand kurzfristig verändert werden kann (Austausch/Umbau Aufzugsschacht und -anlage). Zudem müssen die Zugänge im Außenbereich barrierefrei umgestaltet werden.

Zu 4:

Aktuell wird untersucht, ob und wie die Aufzugsanlage aufgerüstet werden kann.

Zu 5:

BgA und ParkenMG werden die notwendigen Planungsschritte gemeinsam erarbeiten.

Zu 6:

Die Finanzierung übernimmt der BgA.

Zu 7:

Sobald die Planungsschritte hinsichtlich einer barrierefreien Umgestaltung feststehen, werden Fördermöglichkeiten untersucht.

Folgende Fragen haben Sie zur Tiefgarage Kapuzinerplatz gestellt:

1. Wer ist der Eigentümer der dortigen Tiefgarage?

2. Wer ist Betreiber der dortigen Tiefgarage?

3. Welche Maßnahmen zur Herstellung einer umfassenden Barrierefreiheit in der dortigen Tiefgarage sind erforderlich?

4. Wie weit sind eventuelle Planungen zu Frage 3. gediehen?

5. In wieweit ist in den Planungen der Ersatz der vorhandenen Toilette auf dem Kapuzinerplatz durch eine rollstuhlgerechte, barrierefreie Toilette vorgesehen?

6. Wer würde die Federführung bei einer Umsetzung der Planung haben?

7. Wer würde die Maßnahme finanzieren?

8. Welche Fördermittel könnten akquiriert werden?

Die Antworten auf die oben aufgeführten Fragen lauten:

Zu 1:

Eigentümerin des Grundstücks ist die Stadt Mönchengladbach. Das Gebäude der Tiefgarage steht im Eigentum der Erbbaurechtsnehmerin, der INOBAU GmbH.

Zu 2:

Die Erbbaurechtsnehmerin, die INOBAU GmbH, ist gleichzeitig auch die Betreiberin der Tiefgarage.

Zu 3:

Im Zuge des geplanten Neubaus einer Markthalle auf dem Kapuzinerplatz wird das Treppenhaus zur Straße Alter Markt in die Markthalle integriert und erhält einen Aufzug, der von der Markthalle in beide Geschosse der Tiefgarage führen wird. Somit wird die Tiefgarage nach dieser Baumaßnahme barrierefrei zugänglich sein.

Zu 4:

Die Beurkundung des Projekts Markthalle ist erfolgt. Die Investoren abreiten nun einen genehmigungsfähigen Bauantrag aus.

Zu 5:

Die bisherige Toilettenanlage wird ersetzt durch eine Toilettenanlage innerhalb der Markthalle. Diese Anlage wird selbstverständlich über eine barrierefrei Toilette verfügen.

Zu 6 und 7:

Sowohl die Umsetzung als auch die Finanzierung der oben beschriebenen Maßnahmen werden durch die Investoren der Markthalle erfolgen.

Zu 8:

Fördermittel werden im Rahmen dieser Maßnahmen nicht benötigt.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Wilhelm Reiners, Oberbürgermeister

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